Pferdelebensversicherung

Ihr Pferd ist ein zuverlässiger Begleiter, unsere Lebensversicherung ist es auchPferdelebensversicherung

Reiten ist faszinierend und bringt unendlich viel Freude. Doch die Risiken sind nicht zu unterschätzen. Das gilt vor allem für die Gesundheit Ihres Gefährten. Unvorstellbar, dass das die gemeinsame Zeit auf einmal enden könnte. Doch Ihr geliebtes Pferd kann leider so schwer erkranken oder sich verletzen, dass eine vollständige Genesung unmöglich ist.

Wir wissen nur zu gut, dass auch eine Pferdelebensversicherung das Leben Ihres treuen Freund im Zweifel nicht retten kann. Aber sie kann wenigstens den finanziellen Verlust ersetzen – und so eine Fortführung Ihres Hobbys ermöglichen. Mit einer Pferde-Lebensversicherung sind Sie in solchen Fällen finanziell gewappnet.

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Tod oder Nottötung (ToN)

Basis-Deckung:

  • Unfall einschließlich Tod infolge unfallbedingter Ataxie und unfallbedingter Sehnenverletzungen
  • Transport, auch infolge Transportmittelunfalls – sowohl für unentgeltlichen als auch gegen Entgelt.
  • Brand, Blitzschlag, Explosion (subsidiär)
  • Diebstahl, Raub und Abschlachten in diebischer Absicht

Allgefahren Grunddeckung – Tod/Nottötung infolge von:

  • Krankheit
  • Unfall einschließlich Tod infolge unfallbedingter Ataxie und unfallbedingter Sehnenverletzung.
  • Trächtigkeit und Geburten bei Stuten
  • Kastration
  • Operation (auch Operationen zur Abwendung des Versicherungsfalls)
  • Transport, auch infolge Transportmittelunfalls – sowohl für unentgeltlichen als auch gegen Entgelt
  • Brand, Blitzschlag, Explosion (subsidiär)
  • Diebstahl, Raub und Abschlachten in diebischer Absicht
Dauernde Unbrauchbarkeit (DU)

Erweiterte Basis-Deckung: Tod oder Nottötung und Dauernde Unbrauchbarkeit infolge von:

  • Unfall Ausgeschlossen sind der Tod und die Unbrauchbarkeit infolge von unfallbedingter Ataxie und unfallbedingter Sehnenverletzung
  • Transport, für private und unentgeltliche Transporte sind auch Schäden infolge Transportmittelunfall mitversichert.
  • Brand, Blitzschlag, Explosion (subsidiär)
  • Diebstahl, Raub und Abschlachten in diebischer Absicht

Allgefahren-Deckung: Tod oder Nottötung und Dauernde Unbrauchbarkeit infolge von:

  • Krankheit
  • Unfall
  • einschließlich Tod infolge unfallbedingter Ataxie und unfallbedingter Sehnenverletzung
  • Trächtigkeit und Geburten bei Stuten
  • Kastration
  • Operation
  • Transport, für private und unentgeltliche Transporte sind auch Schäden infolge Transportmittelunfall mitversichert
  • Brand, Blitzschlag, Explosion (subsidiär)
  • Diebstahl, Raub und Abschlachten in diebischer Absicht
Dauernde Zuchtuntauglichkeit (DZU)

DZU-Unfall-Deckung: Für Hengste infolge von

  • Unfall
  • Ausgeschlossen ist die Zuchtuntauglichkeit infolge unfallbedingter Ataxie und unfallbedingter Sehnenverletzungen
  • Transport, auch infolge Transportmittelunfalls – sowohl für unentgeltlichen als auch gegen Entgelt
  • Brand, Blitzschlag, Explosion (subsidiär)
  • Diebstahl, Raub und Abschlachten in diebischer Absicht

DZU-Allgefahren-Deckung: Für Hengste infolge von: 

  • Krankheit
  • Unfall
  • einschließlich Zuchtuntauglichkeit infolge unfallbedingter Ataxie und unfallbedingter Sehnenverletzung
  • Operation (auch Operationen zur Abwendung des Versicherungsfalls)
  • Transport, auch infolge Transportmittelunfalls – sowohl für unentgeltlichen als auch gegen Entgelt
  • Brand, Blitzschlag, Explosion (subsidiär)
  • Diebstahl, Raub und Abschlachten in diebischer Absicht
Totgeburt der Leibesfrucht

Es ist immer wieder ein Wunder, wenn neues Leben entsteht. Doch auch Pferde können ihr Fohlen vor oder kurz nach der Geburt verlieren. Unsere Versicherung sorgt dafür, dass Sie in Ihrer Trauer nicht an das Thema Geld denken müssen. Die Totgeburt der Leibesfrucht sowie Tod (Verenden/Nottötung) des Fohlens bis zum 7. Lebenstag sind abgesichert.

Der Versicherungsschutz beginnt frühestens sechsten Monate nach dem letzten Decktermin und endet, sobald das Fohlen den 7. Lebenstag vollendet hat.

Diebstahl

Sollte das Pferd gestohlen werden, wird der Wert des Pferdes maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme, ohne Abzug eines Selbstbehalts, erstattet.

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