Luftfahrt Haftpflicht

Unbeschwertes AbhebenLuftfahrt Haftpflichtversicherung

Leben Sie den Traum vom Fliegen? Dann wissen Sie, dass Sicherheit immer oberste Priorität hat. Heben Sie mit viel Freude und einem sicheren Gefühl ab.
Grundsätzlich ist der Halter eines Luftfahrzeuges für sämtliche Schäden verantwortlich, die mit dem Gebrauch des Fluggerätes verbunden sind. Die Luftfahrt Haftpflichtversicherung leistet somit für Schäden, die durch den Betrieb eines Luftfahrzeuges bei unbeteiligten Dritten entstehen.
„Checken“ Sie daher vor dem nächsten Start auch Ihren Versicherungsstatus.

Mit uns sind Sie startklar

Vom Start bis zur sicheren Landung tragen Sie als Halter oder Charterer eines Luftfahrzeuges eine große Verantwortung. Daher gilt: Wer in Deutschland ein Luftfahrzeug betreiben möchte, benötigt eine gesetzlich vorgeschriebene Luftfahrt-Haftpflichtversicherung, gemäß § 43 Luftverkehrsgesetz (LuftVG). Wir schützen Sie zuverlässig gegen Ansprüche aus Personen- und Sachschäden Dritter, die durch den Gebrauch des Luftfahrzeuges entstehen.

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Versicherte Gefahren
  • Personen, Sach- und Vermögensschäden
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche
Versicherbare Risiken
  • Ein- oder zweimotorigen Flugzeugen
  • Ultraleichtflugzeugen
  • Motorseglern
  • Segelflugzeugen
  • Helikoptern
  • Ballonen
  • Drohnen, Multikopter, Hexacopter (gewerbliche und private Nutzung)
  • Luftsportgeräten (z. B. Fallschirme)
Versicherungsumfang / Zusatzbausteine
  • Halter-Haftpflichtversicherung
  • Luftfrachtführer-/Passagier-Haftpflichtversicherung
  • Luftfahrzeug-Kaskoversicherung
  • Luftfahrt-Unfallversicherung
  • CSL Deckung ( Combined Single Limit)
  • Charter-Haftpflichtversicherung

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