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Staatliche geförderte SicherheitRiester-Rente

Die Riester-Rente ist ein Sonderfall innerhalb der privaten Rentenversicherung. Für Viele bildet sie einen Einstieg in die private Alters­vorsorge. Wer vier Prozent des Brutto-Jahresgehaltes in eine geförderte, private Alters­vorsorge investiert, bekommt jedes Jahr vom Staat zusätzlich: 175 Euro (Ehepaar doppelt) plus 185 Euro pro Kind. Für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, beträgt die Riester-Zulage sogar 300 Euro pro Kind. Unter 25-jährige Versicherte erhalten zusätzlich eine einmalige staatliche Sonderzuwendung in Höhe von 200 Euro.

Die Riester-Rente ist bei niedrigem Einkommen oder für Anleger mit Kindern sehr sinnvoll. Aufgrund der hohen steuerlichen Förderung ist sie aber auch für besser verdienende Angestellte und Beamte attraktiv.

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Die Grundlagen

Riester-Rente: attraktiv und sicher

Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Privatvorsorge. Mit ihren Vorteilen können Sie Ihre persönliche Vorsorgelücke schließen.

So funktioniert die Riester-Rente: Während des aktiven Arbeitslebens zahlen Sie Beiträge in einen privaten Rentenvertrag, Banksparplan oder Fonds. Als Extra erhalten Sie wachsende staatliche Zulagen und Steuervergünstigungen. Später erhalten Sie lebenslange monatliche Leistungen. Diese werden in Form einer Rente oder eines Auszahlungsplans gezahlt. Dabei ist eine Teilauszahlung von bis zu 30 Prozent des Altersvermögens möglich. Auch können bis zu zwölf Monatsrenten in einem Betrag als Jahresrente ausgezahlt werden.

Hohe Rendite durch Zulagen und Garantiezins

Bei der gesetzlichen Rente fließen die Beiträge der Versicherten gleich im nächsten Monat wieder an die Rentner. Dagegen werden Ihre Beiträge zur Riester-Rente angesammelt – einschließlich der staatlichen Zulagen. Später werden sie, inklusive einer garantierten Verzinsung, wieder an Sie ausgezahlt. Die staatliche Förderung hebt die Rendite der Riester-Rente meist über den Zins für andere Anlagen.

Die Riester-Rente richtet sich an Arbeitnehmer und Beamte

Die Riester-Rente ist vor allem für Arbeitnehmer und ihre Ehepartner geeignet, die ihre finanzielle Versorgung im Alter stärken wollen. Für Selbstständige und Freiberufler ist, aufgrund spezieller steuerlicher Abzugsmöglichkeiten, eher die Rürup-Rente interessant.

Förderbeträge

Staatliche Zulagen und Steuervorteile

Die Förderung der Riester-Rente besteht aus zwei Teilen: In jedem Jahr werden staatliche Zulagen gutgeschrieben. Dazu kommt meist ein Steuervorteil, im Rahmen des Sonderausgabenabzugs bei der Einkommensteuererklärung.

Riester-Zulagen

Die Zulagen bestehen aus Grundzulage und Kinderzulage. Die Grundzulage beträgt 175 Euro. 185 Euro wird für vor 2008 geborene Kinder gezahlt. Die Zulage für ab 2008 geborene Kinder, beträgt 300 Euro pro Kind. Steuerlich absetzbar sind 2.100 Euro im Jahr. Dazu prüft das Finanzamt, ob sich ein Steuervorteil ergibt, der die Zulagenförderung übersteigt.

200 Euro Bonus für junge Riester-Sparer

Um die Riester-Rente für junge Menschen attraktiver zu machen, belohnt der Staat unter 25-jährige mit einer einmaligen Abschlussprämie von 200 Euro.

Förderung bis über 90 Prozent

Je nach Einkommen und Familienstand reicht der Anteil der Fördermittel an der Sparleistung, von etwa 30 bis über 90 Prozent. Je höher die Kinderzahl und je geringer das Einkommen, umso größer ist der Anteil staatlicher Förderung.

Wer wird gefördert?

Riester-Förderung für alle Arbeitnehmer

Anspruch auf Zulagen und Steuervorteile für ihren Riester-Vertrag haben alle gesetzlich rentenversicherten Arbeitnehmer. Dazu Beamte, Soldaten und Zivildienstleistende, Eltern im Erziehungsurlaub, freiwillig gesetzlich Rentenversicherte, geringfügig Beschäftigte und Arbeitslose.

Staatliche Förderung bekommen auch die nicht rentenversicherungspflichtig beschäftigten Ehepartner von Arbeitnehmern – wenn sie sich für einen eigenen Alters­vorsorgevertrag entscheiden.

Als Selbstständiger oder Freiberufler hat man nur dann Anspruch auf staatliche Förderung, wenn der Ehepartner versicherungspflichtig berufstätig ist und eine eigene Riester-Police besitzt.

Eingeschränkte Flexibilität

Der Gesetzgeber hat Richtlinien für Riester-Produkte entwickelt. Damit soll gewährleistet werden, dass die Förderung auch wirklich einer verläßlichen Altersversorgung dient.

Die Privatrente ist sicher

Die Auszahlung des angesparten Kapitals muss als lebenslange monatliche Rente oder als Zahlungsplan mit lebenslangen Leistungen erfolgen. Maximal 30 Prozent können Sie sich als Kapitalsumme in einer Tranche auszahlen lassen. Die Rente wird erst ab Erreichen des gesetzlichen Rentenalters (je nach Geburtsjahr zwischen 65 und 67) gezahlt. Bei vorgezogenem Ruhestand frühestens ab 60 (Vertragsabschluss vor 31.12.2011), ansonsten frühestens mit 62. Hierzu siehe auch unter Punkt: „Die Rentenphase“.

Zu Beginn der Auszahlung müssen die eingezahlten Beiträge vollständig zur Verfügung stehen. Dieses Vorsorgekapital muss also auch vor Pfändungen und Abtretungen geschützt sein.

Riester-Anbieter informieren jährlich

Der Anleger erhält mindestens jährlich Informationen über Kontostand, Verwendung des Kapitals, Kosten und Erträge. Die Gebühren für Vertragsabschluss und Betrieb müssen über einen Zeitraum von fünf Jahren verteilt werden.

Im Todesfall des Rentenberechtigten ist der Rentenanspruch auf Dritte übertragbar. Während der Einzahlungsphase hat der Anleger das Recht, den Anbieter zu wechseln. Auch bestehende Verträge können in die staatliche Förderung aufgenommen werden – vorausgesetzt die vorgenannten Richtlinien werden in den „Altvertrag“ integriert.

Eigenvorsorge wichtig

Wer versorgt sein will, muss selbst vorsorgen

Die gesetzliche Rente befindet sich in der Krise. Immer weniger Versicherte zahlen für immer mehr Rentner ein. Das Ende dieser Entwicklung ist dabei nicht in Sicht. Hier wird Eigenverantwortung immer wichtiger. Wenn Sie Ihren Ruhestand finanziell sorgenfrei genießen wollen, müssen Sie rechtzeitig selbst vorsorgen.

Lebenslange Rente – von Vater Staat gefördert

Die Riester-Rente ist eine Form der privaten Alters­vorsorge. Zu dieser Privatvorsorge zählen auch Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rungen, Sparguthaben, Wertpapiere oder Wohneigentum.

Der Staat fördert die private Alters­vorsorge durch besondere Zuschüsse und Steuervergünstigungen. Bei der gesetzlichen Rente fließen die Zahlungen der Versicherten gleich im nächsten Monat wieder an die Rentner. Die Beiträge zu privaten Vorsorgeverträgen werden dagegen angespart – inklusive der staatlichen Zulagen. Sie werden später, zuzüglich Zins und Zinseszins, als lebenslange Renten ausgezahlt.

Die Beitragsphase

Volle Zulagen und Steuervorteile

Sie erhalten volle Zulagen und Steuervorteile, wenn Sie einen bestimmten Teil Ihres Gehalts in Ihren Riester-Vertrag einzahlen.

Der Eigenbeitrag (einschließlich Zulagen) beträgt vier Prozent des Vorjahreseinkommens – mindestens 60 Euro im Jahr.

Mindest-Eigenbeitrag 60 Euro

Insbesondere bei Per­sonen mit geringem Einkommen und Kindern können die Zulagen so hoch ausfallen, dass theoretisch keine eigenen Beiträge geleistet werden müssten. Da die staatliche Förderung aber nur gewährt wird, wenn sich auch der Versicherte finanziell beteiligt, wurde ein Mindestbeitrag von 60 Euro im Jahr festgelegt.

Flexibel einzahlen – Nutzen Sie Sonderzahlungen vom Chef

Als Kunde können Sie flexibel einzahlen – so wie es Ihre finanziellen Verhältnisse erlauben. Für eine optimale Alters­vorsorge sind allerdings regelmäßige Beitragszahlungen zu empfehlen.

Tipp: Nutzen Sie die Sonderzahlungen Ihres Arbeitgebers am Jahresende, zur Finanzierung Ihrer Riester-Rente.

Die Rentenphase

Rentenleistungen schon ab 60 möglich

Im Regelfall beginnen die Auszahlungen aus der Riester-Vorsorge gleichzeitig mit der gesetzlichen Altersrente. Also derzeit nach Vollendung des 65. Lebensjahres.

Als Versicherter können Sie Leistungen aber schon ab 60 (Vertragsabschluss vor 31.12.2011 – sonst frühestens mit 62) beantragen. In diesem Fall sind die monatlichen Rentenzahlungen geringer als bei Rentenbeginn zum gesetzlichen Rentenalter (je nach Geburtsjahr zwischen 65 und 67). Mit Beginn der Rentenzahlung ist eine Teilauszahlung von bis zu 30 Prozent des Altersvermögens möglich. Zudem können bis zu zwölf Monatsrenten in einem Betrag als Jahresrente ausgezahlt werden.

Geringere steuerliche Belastung im Alter

Riester-Verträge werden bereits während der Beitragsphase steuerlich gefördert. Daher sind die späteren Zahlungen mit dem individuellen Satz zu versteuern. Die steuerliche Belastung ist hierbei meist niedriger als in der Erwerbsphase – weil der persönliche Steuersatz während der aktiven Berufszeit in der Regel höher ist.

Der richtige Vertrag

Sich im Angebotswald der Rentenprodukte zu orientieren, ist nicht leicht. Möchten Sie Ihre persönliche Vorsorgelücke mit einer Riester-Rente schließen? Hier treffen Sie auf eine Vielzahl von Anbietern mit einer großen Zahl verschiedener Produktangebote.

Optimale Förderung durch kompetente Beratung

Wichtig für die Wahl des passenden Produkts ist zunächst die optimale Nutzung der staatlichen Förderung. Dabei hilft Ihnen eine gründliche Beratung.

Riester: Hartz-4-fest

Riester-Rente auch bei Arbeitslosigkeit geschützt

Wer für längere Zeit arbeitslos wird, kann verpflichtet werden, seinen Lebensunterhalt zunächst aus der Auflösung bestehender Sparanlagen zu bestreiten. Erst danach besteht der Anspruch auf Arbeitslosengeld II.

Dies gilt für Bankguthaben, Wertpapierdepots und begrenzt auch für Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rungen. Dagegen bildet die staatlich geförderte Alters­vorsorge eine große Ausnahme: Ansprüche aus Riester-Verträgen sind bei Arbeitslosigkeit vor einer vorzeitigen Pflichtauflösung geschützt, soweit sie gefördert aufgebaut wurden.

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