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Optimale Absicherung für Ihre TätigkeitVermögensschadenhaftpflicht-Versicherung für Mediatoren

Die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung ist für Mediatoren in Deutschland keine Pflicht – aber eine sehr sinnvolle Investition.

Die Absicherung von Mediatorinnen und Mediatoren ist ein traditionelles Bedürfnis dieses Berufstandes. Nun folgt der Bundesverband Mediation dem Wunsch seiner Mitglieder. Pate stand zunächst die Fürsorgepflicht: BM-Mitglieder sollen exklusive Produkte zu einem marktfähigen Preis-/Leistungsverhältnis erhalten. Hier zählen innovative Bedingungen und Inhalte sowie eine qualifizierte Beratung durch einen externen Dienstleister.

Wer als Mediatorin/Mediator arbeitet, sollte zur Absicherung seiner Haftungsrisiken umfassend versichert sein.

Somit ließ der BM, zur Professionalisierung der Mediation, eine exklusive Mediatoren-Absicherung entwickeln. Davor lag ein etwa zweijähriger Recherche-, Verhandlungs- und Entwicklungsprozess. Vorerst steht die exklusive Berufshaftpflichtversicherung und Büro-Inventarversicherung ausschließlich den Mitgliedern im Bundesverband Mediation zur Verfügung. Der BM selbst, ist dabei nicht beratend und vermittelnd tätig. Er empfiehlt allerdings, die Haftpflichtrisiken aus der Tätigkeit als Mediatorin/Mediator nachhaltig abzusichern. Dazu gehören berechtigte wie unberechtigte Vermögensschäden (sowie Personen-/Sachschäden) und Inventarrisiken (All-Risk).

Für die Mitglieder des Bundesverbandes Mediation fungiert die Firma Mesterheide als erster und direkter Ansprechpartner – zu allen Fragen von Beratung, Service, Vermittlung und Schadenbearbeitung. Somit besteht das Beratungs- und Vertragsverhältnis ausschließlich zwischen den Mediatorinnen/Mediatoren und Mesterheide.
Zum Genuss exklusiver Versicherungsprodukte, ist lediglich eine aktive Berufsverbandsmitgliedschaft im BM (nicht Fördermitgliedschaft) notwendig.

Absicherung von Haftpflichtrisiken aus der Tätigkeit als Mediator/in

Hier geht es mehr um die Absicherung von „echten“ Vermögensschäden als um verursachte Personen- oder Sachschäden. Also um jene Schäden, die im Berufsalltag am wahrscheinlichsten sind und damit existenziell sein können. Stets ist die Funktion der Haftpflichtversicherung auch, unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Dabei sind alle Nebentätigkeiten als Mediatorin und Mediator mitversichert – ohne dass sie eine weitere explizite Tätigkeitsbeschreibung benötigen.

Achtung:
Irrtümlich entsteht durch das Ausweisen einer Versicherungssumme auf der Police bisweilen der Eindruck, dass echte Vermögensschäden bereits versichert sind. Dies ist jedoch selten der Fall. Oft werden die echten Vermögensschäden in den Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) wieder ausgeschlossen. Oder sie sind nur auf einen bestimmten Teil begrenzt (z.B. Internetschäden). Hier ist ggf. eine gesonderte Prüfung der vorhandenen und laufenden Haftpflichtverträge erforderlich.

Absicherung des beruflichen Inventars mit einer Allgefahrendeckung

Für das Büro- oder Mobilinventar: Zusammen mit der Absicherung der Haftpflichtrisiken ist eine einfache Beantragung ohne die üblichen Tarifzoneneinteilungen möglich – bei deutlich erweitertem Deckungsschutz. Besonders evident ist die Absicherung bei einfachem Diebstahl und Diebstahl aus verschlossenem KFZ. Laptops und Kameras sind hierbei auch außerhalb des Versicherungsortes bis 10.000€ versichert.

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