Stethoskop und Arzt

Die private Steigerung Ihrer gesetzlichen VersicherungKrankenzusatzversicherung

Durch staatliche Reformen wurden im Laufe der letzten Jahre viele Leistungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen. Das bedeutet für alle gesetzlich Versicherten: Entweder mehr selbst bezahlen oder eine private Krankenzusatzversicherung abschließen. Bei diesem Modell bleiben Sie Mitglied Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und vereinbaren zusätzliche Leistungen. Damit werden Ihre Ansprüche auf privates Niveau gehoben.

Wie die private Vollversicherung können Sie die Krankenzusatzversicherung durch individuelle Tarifwahl an Ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen. So lassen sich beispielsweise Eigenbeteiligungen für Medikamenten- und Behandlungskosten vollständig versichern.

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Wichtige Lücken schließen

Zwischen Kassen- und Privatpatient bestehen seit jeher weithin bekannte Unterschiede. Mit den aktuellen Einschnitten in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung wird dieser Abstand weiter verstärkt. Nun kann sich nicht jeder privat versichern. Sie können aber wichtige Lücken schließen – mit einem privaten Ergänzungsschutz zusätzlich zu Ihrer gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung.

Die private Kranken­zusatz­ver­si­che­rung deckt Kosten, die nicht oder nicht vollständig von den gesetzlichen Kassen übernommen werden. Dazu gehören: hochwertiger Zahnersatz, Brillen, Kontaktlinsen und Naturheilverfahren. Auch die Vorzugsbehandlung im Krankenhaus und ärztliche Leistungen im Ausland können abgesichert werden.

Ambulant-, Stationär- oder Zahnbehandlungen: Welche Leistungen Sie zusätzlich privat absichern möchten, entscheiden Sie selbst. Vergleichen Sie dabei sämtliche Konditionen. Denn häufig ist das Angebot Ihrer Kasse teurer als der entsprechende Tarif eines privaten Krankenversicherers.

Leistungsumfang

Sie können Ihre Leistungen ganz individuell aussuchen. Wählen Sie aus einer Vielzahl von Optionen: So existieren z.B. stationäre Tarife. Hiermit können Sie Chefarztbehandlung im Krankenhaus, Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer oder Eigenbeteiligung bei Kur- und Klinikaufenthalten ver­sichern.

Auch ein Krankenhaus-Tagegeld oder Kranken-Tagegeld bei Arbeitsunfähigkeit steht zur Verfügung. Ambulante Tarife decken hingegen Kosten für alternative Heilverfahren wie Akupunktur oder Homöopathie, Zuzahlungen zu Medikamenten oder medizinische Hilfsmittel wie Hörgeräte.

Im Hinblick auf die gesetzlichen Leistungskürzungen ist ebenso die Absicherung von Zahnersatz und Sehhilfen anzuraten. Eine Pflege-Zusatzversicherung bietet finanzielle Absicherung im Pflegefall.

Die private Auslandsreise-Kranken­ver­si­che­rung erstattet volle Behandlungskosten im Ausland. Im Ernstfall ist auch der teure Krankentransport nach Hause abgedeckt. Über den gewählten Tarif können Sie all diese Leistungen exakt nach Ihren persönlichen Bedürfnissen kombinieren.

Gesetzlich, Privat oder Zusatz?

Alternative Versicherungsmöglichkeiten

Sind Sie in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung pflichtversichert? Dann können Sie für relativ niedrige monatliche Beiträge attraktive Zusatzleistungen erwerben. Für Andere kann die private Kranken­ver­si­che­rung eine günstigere Alternative darstellen.

Gesetzliche KV + Zusatztarif oder private Vollversicherung?

Sehen Sie auf dieser Seite eine Übersicht der Leistungen – von gesetzlicher Kranken­ver­si­che­rung, privater Kranken­ver­si­che­rung und Kranken­zusatz­ver­si­che­rung.

Wer sollte sich versichern?

Das Leistungsspektrum der gesetzlichen Kassen weist immer größere Lücken auf. Dennoch kann jeder gesetzlich Krankenversicherte seine Absicherung prinzipiell auf Privatniveau heben – durch einen guten Ergänzungsschutz. Dies betrifft Angestellte, Arbeiter, Selbstständige, Hausfrauen und freiwillige Mitglieder ebenso wie Pflichtmitglieder einer gesetzlichen Kasse.

Besitzen Sie schon eine private Kranken-Vollversicherung? Dann erreichen Sie Extra-Leistungen bevorzugt durch den Wechsel in einen leistungsintensiveren Tarif bei Ihrem privaten Krankenversicherer. Ihre individuellen Ansprüche und Bedürfnisse entscheiden hier über den Leistungsumfang zusätzlicher Absicherungen.

Die private Kranken­zusatz­ver­si­che­rung empfiehlt sich für erstklassige medizinische Leistungen. Dazu ermöglicht sie eine Reduktion Ihrer finanziellen Belastung im Krankheitsfall.

Kosten

Eintrittsalter und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss entscheiden über  die Beiträge in der Krankenzusatzversicherung. Dies bedeutet: Je früher Sie eine private Krankenzusatzversicherung abschließen, desto günstiger gestaltet sich Ihr Beitrag.

Versicherer beurteilen den Gesundheitszustand

Achtung: Vor dem Abschluss einer Krankenzusatzversicherung informieren sich private Krankenversicherer über Ihren Gesundheitszustand. Bei der Antragsstellung müssen Sie verschiedene Fragen beantworten – nach Krankheiten der letzten Jahre, Unfällen, Klinikaufenthalten oder Zahnbehandlungen. Für schwerwiegende oder noch nicht auskurierte Erkrankungen verlangen die Versicherer oft einen Beitragszuschlag. Ebenso können sie einzelne Erkrankungen vom Versicherungsschutz ausschließen. Dabei lohnt sich stets ein Vergleich. Denn verschiedene Gesellschaften bewerten Risiken oft unterschiedlich.

Beiträge steuerlich absetzbar

Grundsätzlich lassen sich Beiträge für eine private Krankenzusatzversicherung steuerlich absetzen: Krankenhaus-Tagegeld und Krankengeld sind Vorsorgeaufwendungen. Sie sind in Grenzen als Sonderausgaben steuermindernd – ebenso wie Beiträge zur Pflegezusatzversicherung.

Bessere Zahnversorgung

Eins brachte jede Gesundheitsreform bisher mit sich: Der Eigenanteil gesetzlich Krankenversicherter an Zahnbehandlungen und Zahnersatz erhöhte sich zuverlässig. Inzwischen bezahlen die gesetzlichen Kassen nur noch einen befundorientierten Festzuschuss. Gleich, ob man die Mindestversorgung wählt oder einen ästhetisch höherwertigen Zahnersatz wünscht.

Die Leistungslücke zwischen Kassenerstattung und Ihren tatsächlichen Zahnersatzkosten können Sie schließen: Mit einer anteiligen oder vollständigen privaten Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung. Je nach Tarif werden Implantate, Keramikinlays und Verblendungen erstattet. Ebenso können Sie Kosten für Zahn- und Kieferregulierung (Zahnspangen) vollständig absichern. Bei manchen Anbietern sind Zahnzusatztarife allerdings nicht allein versicherbar, sondern nur zusammen mit stationären oder ambulanten Grundtarifen.

Laufende Behandlungen werden nicht erstattet

Vor Abschluss eines Zahnzusatztarifs fordert der Versicherer in der Regel eine Untersuchung durch den behandelnden Zahnarzt. Für fehlende Zähne wird meist ein Beitragszuschlag verlangt. Bereits eingeleitete Zahnersatzmaßnahmen sind bei allen Anbietern von Erstattung ausgeschlossen. Viele Versicherer leisten zudem erst nach Ablauf einer Wartezeit von 8 Monaten.

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