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Optimale Versorgung Ihrer HinterbliebenenRisikolebensversicherung

Mit dem Tod beschäftigt sich niemand gerne. Leider verliert jedoch deutschlandweit in jeder Schulklasse statistisch ein Kind noch vor seinem Grundschulabschluss ein Elternteil.
Die betroffene Familie braucht nach dem Todesfall einen finanziellen Ausgleich für den Einkommensverlust. Wer Andere zu versorgen hat (Kinder, Partner, Angehörige), muss hierbei an die möglichen finanziellen Folgen denken. Nur so können Sie als Familie beruhigt in die Zukunft blicken.

Die Risiko-Lebensversicherung zahlt im Todesfall die vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen – unabhängig von Laufzeit und Höhe der eingezahlten Beiträge.

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Die Grundlagen

Wenn der Erwerbsperson einer jungen Familie ausfällt, droht oft eine finanzielle Katastrophe. Wenn der Verstorbene bisher nur wenig eingezahlt hat, sind die gesetzlichen Rentenansprüche gering – auch bzgl. Hinterbliebenenversorgung.

Witwen- und Waisenrenten reichen meist nicht aus, um die Familie nach dem Tod eines Elternteils zu versorgen. In vielen Fällen sollten Sie eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung abschließen. Insbesondere, wenn Sie ein hohes Darlehen (z.B. zur Baufinanzierung) aufnehmen. Im Todesfall können Ihre Angehörigen dieses Darlehen dann mit der Leistung der Risiko­lebens­ver­si­che­rung tilgen.

Für wen geeignet?

Im Todesfall des Hauptverdieners einer Familie wird wirtschaftliches Unheil oft  durch fällige Kredite ausgelöst, die bei der Familiengründung aufgenommen wurden. Zumindest vor dem finanziellen Ruin kann eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung schützen.

Unverzichtbar für junge Häuslebauer

Besonders wichtig ist die Risiko­lebens­ver­si­che­rung für junge Familien, die Wohneigentum erworben haben. Insbesondere, wenn sie mit Kindern über sehr geringe finanzielle Reserven verfügen. Erzielen beide Ehepartner Einkommen, kann auch eine verbundene Risiko­lebens­ver­si­che­rung sinnvoll sein. Diese zahlt beim Tod eines Partners dem Hinterbliebenen die volle Versicherungssumme. Verglichen mit zwei separaten Policen sparen Sie somit etwa zehn Prozent.

Darlehensabsicherung durch Restschuldversicherung

Eine spezielle Form der Risiko­lebens­ver­si­che­rung verkörpert die Restschuldversicherung. Hiermit lässt sich exakt jene Summe absichern, die der Darlehensnehmer im eigenen Todesfall noch schuldig ist. So besteht Sicherheit, dass die Restschuld von den Hinterbliebenen beglichen werden kann.

Leistungsumfang

Anders als eine Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rung zahlt die Risiko­lebens­ver­si­che­rung nur, wenn während ihrer Laufzeit der Tod des Versicherungsnehmers eintritt. Daher sind Risiko­lebens­ver­si­che­rungen auch erheblich günstiger, als Policen mit Kapitalansammlung. Schon mit Ihrer ersten Beitragszahlung ist Ihre Familie im schlimmsten Fall finanziell abgesichert.

Preisvergleich ist besonders wichtig

Die Leistungen sind bei den verschiedenen Anbietern nahezu identisch: Wenn der Versicherte stirbt, erhalten die Angehörigen den bei Vertragsschluss vereinbarten Betrag. Endet der Vertrag während der Lebenszeit des Versicherten, werden keine Leistungen fällig.
Aufgrund der meist identischen Leistungen raten Experten, bei der Risiko­lebens­ver­si­che­rung auf einen günstigen Preis zu achten. Als dreißigjähriger Nichtraucher bekommen Sie für einen Jahresbeitrag von unter 120 Euro bereits einen Risikoschutz über 150.000 Euro. Dieser wird im Todesfall an Ihre Angehörigen ausgezahlt.

Gesundheitsprüfung

Mit der Unterzeichnung des Versicherungsantrags räumen Sie dem Versicherer in der Regel das Recht ein, die von Ihnen angegebenen Gesundheitsdaten bei Ihren Ärzten zu prüfen.

Bei zahlreichen oder schweren Vorerkrankungen, verlangt der Versicherer unter Umständen einen Risikozuschlag. Oder er lehnt den Antrag sogar ganz ab. Der Grund hierbei: Das Todesfallrisiko von Menschen mit Vorerkrankungen soll nicht auf die Gemeinschaft der hier Versicherten übertragen werden.

Gesundheitsangaben werden geprüft und bewertet

Antragsteller, Versicherer und evtl. Vermittler der Lebensversicherung erhalten jeweils eine Ausfertigung des Versicherungsantrags. Die Gesundheitsangaben werden von einem Arzt des Ver­si­che­rers bewertet.
Liegen keine Probleme vor, wird der Versicherungsschein ausgestellt. Mit der Zustellung der Police an den Antragsteller tritt der Lebensversicherungsschutz dann in Kraft.

Einzel- oder Partnervertrag?

Einige Versicherungsgesellschaften bieten neben Kapital-, auch Risiko­lebens­ver­si­che­rungen auf verbundene Leben an. Letztere versicherern zwei oder mehr Per­sonen in einem einzigen Vertrag. Stirbt einer der Versicherten, wird die Todesfallleistung an den oder die Überlebenden bezahlt.

Dies kann vor allem für Ehepartner sinnvoll sein. Aber auch Geschäftspartner, die ein gemeinsames Unternehmen betreiben, teilen oft finanzielle Verpflichtungen. Entsprechend versichert, können diese nach dem Tod des Partners getilgt werden, ohne dass der Verbleibende finanzielle Probleme bekommt.

Umwandlung möglich

Die Umwandlung in eine Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rung

Die meisten Lebensversicherer gewähren Ihnen folgendes Recht: Sie können eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung innerhalb der ersten zehn Jahre nach Abschluss in eine Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rung umwandeln. Bei dieser Umstellung ist eine erneute Gesundheitsprüfung in der Regel nicht notwendig.

Wer zusätzlich für sein Alter vorsorgen möchte, kann von diesem Umtauschrecht Gebrauch machen. Nach Ende des Vertrages wird ausgezahlt: Sie erhalten die vertragliche Ablaufzahlung, inklusive Garantieverzinsung und zusätzlicher Überschussbeteiligung.
So erreichen Sie mit der Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rung gleich zwei Vorsorgeziele: Risikoschutz für Ihre Familie und eine gute Rendite für Ihre Ersparnisse.

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