Arzt und Patient

Unsere Gesundheit ist unser höchstes GutPrivate Krankenversicherung

Eine private oder gesetzliche Krankenversicherung braucht in Deutschland jeder. Wer nicht gesetzlich pflichtversichert ist, kann sich privat versichern. Zudem gibt es Personen, die der gesetzlichen Krankenkasse nicht oder nicht mehr beitreten dürfen. Diese können nur mit einer privaten Krankenversicherung vorsorgen.
Viele persönliche Faktoren entscheiden letztendlich über den Versicherungsschutz.

Der beste Schutz für Ihre Gesundheit

Wenn es zu einem Krankheits- oder Notfall kommt, müssen Kassenpatienten einiges in Kauf nehmen: Lange Wartezeiten, unkomfortable Mehrbettzimmer, aber auch eingeschränkte Leistungen. Mit einer privaten Vollversicherung genießen Sie hingegen eine bevorzugte Behandlung mit vielen Annehmlichkeiten und einem umfangreichen optionalen Leistungspaket.

Welche Krankenversicherung ist die richtige für Sie? Wie unterscheiden sich die einzelnen Anbieter? Welche Leistungen kann man erwarten? Welche Aufnahmekriterien gelten? Wir beraten Sie gerne.

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Vorteile

Die private Kranken­ver­si­che­rung bietet Ihnen ein großes Leistungsspektrum. Je nach Tarif kann das Mindestniveau der gesetzlichen Kassen dabei weit übertroffen werden.

Ein primärer Vorteil ist die bevorzugte Behandlung durch niedergelassene Ärzte und Zahnärzte. Denn Privatversicherer beteiligen sich in der Regel mit deutlich höheren Sätzen an medizinischen Leistungen als die gesetzlichen Kassen. Folglich sind freie Arztwahl, volle Kostenerstattung und Vorzugsbehandlung bei Klinikaufenthalten die großen Trümpfe der privaten Versicherung.

In der privaten KV können Sie die Höhe Ihres Beitrags durch individuelle Leistungspakete selbst beeinflussen. Insbesondere für Singles, Kinderlose und Gutverdiener ist der private Gesundheitsschutz sogar deutlich günstiger als die gesetzliche KV. Bereits jeder zehnte Deutsche ist daher schon privat kranken­ver­si­che­rt.

Wer darf sich versichern?

Selbständige, Arbeitnehmer und Beamte
Als Selbstständiger oder Freiberufler können Sie sich, unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens, privat krankenversichern. Auch Beamte, und andere Beihilfeberechtigte wie Abgeordnete, sind in der Regel privat krankenversichert.
Als Arbeitnehmer können Sie die Private KV wählen, wenn Ihr jährliches Bruttoeinkommen 1 Jahr lang über der Versicherungspflichtgrenze von 59.400 Euro (4.950 Euro im Monat; Stand 2018) liegt.

Die Private ist oft günstiger
Die private Kranken­ver­si­che­rung ist für viele Berufstätige günstiger als die Gesetzliche. Einen eindeutigen finanziellen Vorteil erzielen fast alle gut verdienenden Singles und voll berufstätigen kinderlosen Ehepaare. Selbstständige Unternehmer und Freiberufler sorgen ohnehin eigenverantwortlich für ihre Absicherung.

Leistungen

Das Leistungsspektrum der Privaten ist erheblich umfangreicher als das der gesetzlichen Kassen. Durch Wahl des passenden Tarifs entscheiden Sie selbst über Ihre Vertragsleistungen.

Hochwertige Leistungen
Als Privatpatient können Sie optional viele Vorteile genießen. Dazu gehören: freie Arztwahl, volle Kostenerstattung für alternative bzw. teure Behandlungsmethoden, Zuzahlungsfreiheit bei Medikamenten oder Heilpraktikerbehandlung. Zudem begleichen Private Krankenversicherer Kosten für Zahnbehandlungen bis zu 100 Prozent. Dies kann auch für Implantate und andere hochwertige Zahnersatz-Lösungen vereinbart werden.

In der Klinik erhalten Sie, je nach vereinbartem Tarif: Chefarztbehandlung, Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und freie Krankenhauswahl.

Kosten

Sie bestimmen den Beitrag
Die Höhe der Beiträge in der privaten Kranken­ver­si­che­rung orientiert sich am gewählten Leistungspaket. Das Spektrum reicht hier vom günstigen Mindesttarif für junge Selbstständige bis zum umfassenden Top-Tarif für Anspruchsvolle.
Über Ihren Beitrag entscheiden zudem Alter, Vorerkrankungen sowie die gewünschte Selbstbeteiligung. So können Sie in der Privatversicherung spürbar sparen, wenn Sie jährlich einen bestimmten Betrag Ihrer Krankheitskosten selbst übernehmen.

Ebenso gilt: Wer seinem Versicherer ein Jahr lang keine Kosten verursacht, erhält oft ein bis drei Monatsbeiträge zurück.

Gesundheitscheck beim Arzt
Vor Abschluss des Vertrages müssen Sie meist einen detaillierten Fragebogen zu Vorerkrankungen und möglichen Gesundheitsrisiken ausfüllen. Manchmal wird auch ein Gesundheits-Check beim Arzt gefordert.

Wichtig: Machen Sie hierbei keine falschen Angaben. Im Ernstfall würde dies den Versicherungsschutz gefährden.

Der richtige Anbieter

Sie haben sich entschlossen, in die private Kranken­ver­si­che­rung zu wechseln? Jetzt stehen Sie einer Vielzahl von Anbietern mit verschiedenen Produkten und Tarifen gegenüber.

Ohne fachkundige Beratung ist der Online-Abschluss einer privaten Kranken­ver­si­che­rung riskant. Denn bei dieser komplexen Materie sind viele Details zu beachten.

Beitragsentwicklung

Aufgrund der ständig wachsenden Gesundheitskosten können auch in der privaten Kranken­ver­si­che­rung die Beiträge weiter steigen. Wenn Sie als Ruheständler über ein geringeres Einkommen verfügen als zur Berufszeit, kann dies zur Belastung werden.

Daher werden zehn Prozent der Beiträge aller privat Krankenversicherten zwischen 21 und 60 Jahren einer Altersbeitragssicherung zugeführt. So ist gewährleistet, dass Ihre Beiträge auch später relativ stabil bleiben.
Wenn Sie im Ruhestand sparen wollen, können Sie ab 65 in einen preiswerten Standardtarif wechseln, der mindestens gesetzliche Kassenleistungen bietet. Oder Sie verzichten auf einzelne Angebote wie Chefarztbehandlung bzw. Klinik-Einzelzimmer.

Rückkehr in die Gesetzliche

Bei sinkendem Einkommen ist die Rückkehr möglich
Wenn Sie aus einer gesetzlichen Kasse in die Private gewechselt sind, können Sie nicht jederzeit wieder zurück. Der Gesetzgeber will vermeiden, dass Sie in jungen Jahren von niedrigen Beitragssätzen privater Krankenversicherer profitieren und durch späteren Wechsel steigende Beiträge umgehen.

Eine Wiederaufnahme in die Gesetzliche ist nur gestattet, wenn Ihre Einkünfte dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze von 59.400 Euro (Stand 2018) sinken. Sind Sie über 55 Jahre, müssen Sie ohnehin weiter in der Privaten bleiben.

Zurück auch bei Arbeitslosigkeit
Wenn Sie sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht ganz befreien lassen, führt kein Weg mehr zurück in die gesetzlichen Kassen. Diese Befreiung ist auf Antrag möglich, wenn Sie in der Privaten bleiben wollen, obwohl Ihre Einkünfte unter die Versicherungspflichtgrenze gesunken sind.

Einzige Ausnahme: Arbeitslosigkeit. Wer sich arbeitslos meldet, wird von der Arbeitsagentur in der Regel wieder gesetzlich versichert. Grundsätzlich sollte der Wechsel zurück in eine gesetzliche Kasse immer gut überlegt sein. Denn damit gehen auch die von Ihrer privaten Kranken­ver­si­che­rung für Sie gebildeten Altersrückstellungen verloren.

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