Wenn die Scheibe zu Bruch gehtGlasversicherung
Scherben bringen nicht immer Glück. Insbesondere dann nicht, wenn es um Ihr Inventar (Wohnbereich) geht. Auf den ersten Blick wird meistens vermutet, dass die Wohngebäudeversicherung oder ggf. der Vermieter alles abdecken. Aber bei der Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung wird nur jenes Glas ersetzt, das aufgrund von Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruchdiebstahl oder -vandalismus, beschädigt wird.
Außerdem schützt die Wohngebäudeversicherung nur fest mit dem Gebäude verbaute Teile wie Fenster und Türen, die Hausratversicherung hingegen das bewegliche Hab und Gut. Alle anderen Schadensfälle decken diese Versicherungen nicht ab.
Glück und Glas, wie leicht bricht das
Schäden an Glaseinbauten und der Mobiliarverglasung (Vitrinen, Schränke und Glasplatten) können erhebliche Kosten verursachen. Das Schadensrisiko, aufgrund von Durchzug, Wind, Sturm, Vandalismus oder gar Unachtsamkeit, muss hingegen mit einer zusätzlichen Glasversicherung abgedeckt werden. Daher ist das Ausweiten dieses Schutzes eine sinnvolle Ergänzung zur Hausrat- bzw. Wohngebäudeversicherung.