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Haftpflicht rund ums PferdPferdehaftpflichtversicherung

„Ich glaub, mich tritt ein Pferd!“ Diese Redewendung kennen wir alle. Sie ist entstanden, weil Pferde unvorhergesehen schon mal ausschlagen und das meistens überraschend und mit voller Wucht. Pferde sind herrliche Tiere, aber ihre Kraft und Eleganz kann bisweilen auch ins Gegenteil umschlagen. Wenn Ihr Pferd einen Verkehrsunfall oder sogar einen Personenschaden verursacht oder von der Koppel ausgebrochen ist, kann es erhebliche Schäden – und Kosten – verursachen. Die Pferdehaftpflicht bewahrt Sie vor finanziellen Folgeschäden und ist daher ein Muss für Pferdehalter.

Beratungsverzicht akzeptieren Im Rahmen der Online-Vertragsvermittlung wünsche ich ausdrücklich die abgeschlossene Versicherung mit dem gewählten Tarif bzw. die ausgewählte Servicedienstleistung. Auf eine Beratung und Dokumentation verzichte ich ausdrücklich. Ich nehme zur Kenntnis, dass sich der Beratungsverzicht nachteilig auf die Möglichkeit auswirken kann, gegen den Versicherungsvermittler einen Schadensersatzanspruch wegen Verletzung von Beratungs- und Dokumentationspflichten geltend zu machen.
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Versicherte Gefahren

Personen, Sach- und Vermögensschäden: Wir übernehmen den Schadensersatz, wenn er berechtigt ist, und wehren unberechtigte Ansprüche für Sie ab – notfalls auch vor Gericht.
Die Deckungssumme beträgt im Tierhalter-Cover Klassik 12 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 300.000 € für Vermögensschäden und im Tierhalter-Cover Premium 20 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (15 Mio. € je geschädigter Person).

Mietsachschäden: Wir übernehmen auch Schäden an gemieteten oder gepachteten Immobilien, an Ställen, Pferdeboxen oder Koppelzäunen, wenn sie nicht auf normale Abnutzung, Verschleiß oder übermäßige Beanspruchung zurückzuführen sind.

Außerdem:
  • Eine Mitgliedschaft in einem Verband oder einem Verein ist nicht erforderlich
  • Eine Beitragshochstufung nach einem Schadensfall findet nicht statt
  • Es bestehen keine Einschränkungen des Versicherungsschutzes in Bezug auf das Tragen eines Reithelms, das Reiten mit gebissloser Zäumung, das Halfter oder das Reiten mit und ohne Sattel
Versicherte Risiken

 

Beitragsübersicht

 

 

*Unabhängig vom Stockmaß gelten die folgenden Pferde als Kleinpferde: Islandpferd, Fjordpferd (auch Norweger oder Norwegisches Fjordpferd genannt), Shetlandpony, Welshpony (Welsh-Cob, Welsh-Mountain, Welsh-Partbred, Welsh Riding Pony), Carmaguepferd, Criollo, Haflinger, Paso Fino/Paso Peruano, Quarter Horse, Paint Horse, Appaloosa Horse, American Saddlebred, Bosnisches Gebirgspferd, Tennessee Walking Horse bzw. die jeweils erkennbare Kreuzung mit einer der vorgenannten Rassen.

Wissenswertes

Das Gesetz verpflichtet Sie, als Pferdehalter bei Schäden durch Ihr Pferd Schadensersatz zu leisten, auch dann, wenn Sie die erforderliche Sorgfalt beachtet haben und Sie selbst keine Schuld trifft. Die Verantwortlichkeit wird allein durch die „Tiergefahr“, das heißt: durch das willkürliche Verhalten des Pferdes ausgelöst.

Für den privaten Pferdehalter gilt die sogenannte Gefährdungshaftung. Die Pferdehaftpflichtversicherung schützt Sie, wenn Ihr Pferd Dritten einen Schaden zufügt und hieraus Schadensersatzansprüche entstehen.

 

Berufshaftpflichtversicherung für Reitlehrer/-therapeuten und Bereiter

Die Aufgaben eines Reittherapeuten oder Reitlehrers sind sehr umfangreich. Während einer Therapie- oder Unterrichtseinheit tragen Sie die Verantwortung für den Reitschüler oder den Patient.

Sie sind auf der Suche nach einer günstigen und umfangreichen Berufshaftpflichtversicherung und gehören zu einer dieser Berufsgruppen?

  • Reitlehrer/Bereiter
  • Reittherapeuten

Mit unserem Konzept bieten wir Ihnen mehr Sicherheit beim Ausüben Ihrer Tätigkeit, so dass Sie sich voll und ganz auf Ihren Schüler konzentrieren können:

Deckungskonzept
  • Die Deckungssumme beträgt 10.000.000 Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Sämtliche Aus- und Weiterbildungsformen in diesem Bereich werden anerkannt; auch ohne formale Ausbildung ist Versicherungsschutz möglich
  • Die Beschäftigung von Hilfspersonal ist mitversichert
  • Der Einsatz der Pferde (die „Tiergefahr“) ist auch ohne die normale Tierhalterhaftpflicht versicherbar
  • Auch der Einsatz geliehener Pferde ist versicherbar
  • Nur die Anzahl der zeitgleich eingesetzten Pferde muss versichert werden, eine namentliche Nennung der Pferde ist nicht erforderlich
  • Eine spezielle Berufsstrafrechtsschutzdeckung ist möglich
  • Es gibt keine Einschränkungen des Versicherungsschutzes bzw. Vorschriften bzgl. der Verwendung von Reithelmen, Zäumungen oder Sätteln oder bzgl. Gelände, Halle, Reitbahn etc.

Wir verfügen zudem über günstigere Sonderkonditionen für Mitglieder folgender Berufsverbände:

  • DKThR, Deutsches Kuratorium für Therapeutisches Reiten e. V.
  • Förderkreis für Therapeutisches Reiten e. V.
  • SG-TR, Schweizer Gruppe Therapeutisches Reiten
  • DGH, Deutsche Gruppe für Hippotherapie e. V.

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