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Damit Ihre Flotte sicher rolltFlottenversicherung

Viele Gewerbetreibende nutzen nicht nur ein Geschäftsfahrzeug, sondern einen ganzen Fuhrpark. Der klassische Handwerksbetrieb oder das Unternehmen mit Außendiensttätigkeiten – fast alle verfügen über mehrere Fahrzeuge. Eine Flottenversicherung bietet den passenden Schutz für Firmen, die mehrere Fahrzeuge auf das Unternehmen zugelassen haben. Bräuchte hierbei jedes Fahrzeug einzeln einen Versicherungsschutz für gewerbliche Fahrzeuge, wäre das erheblich teurer.

Attraktive Versicherungskonzepte für Ihren Fuhrpark

Wer als Unternehmer auf Fahrzeuge angewiesen ist, muss sich auf seine Flotte verlassen können. Denn die Verfügbarkeit Ihrer Firmenwagen hat Einfluss auf den Unternehmenserfolg. Umso wichtiger ist es, sich vor unvorhersehbaren Kosten durch längere Ausfälle, Schäden und Reparaturen zu schützen. Unsere Flottenkonzepte orientieren sich an Ihrem individuellen Bedarf. Profitieren Sie von unserer Erfahrung, ausgehandelten Rahmenverträgen und leistungsfähigen Deckungskonzepten, wie zum Beispiel:

  • Individueller Nachlass für alle Fahrzeuge in der Kfz-Haftpflichtversicherung sowie in der Kaskoversicherung
  • Einstufung nach der durchschnittlichen Schadenfreiheitsklasse aller im Fuhrpark versicherten Fahrzeuge
  • Neu hinzukommende Fahrzeuge ohne freien SFR werden mit der durchschnittlichen Schadenfreiheitsklasse mitversichert
  • Einschluss von Fahrzeugen, die nicht zum Schadenfreiheitsrabatt berechtigt sind (z.B. Anhänger)
  • Nachlässe für viele Branchen
  • Premium Deckungskonzepte
  • Reduzierter Verwaltungsaufwand
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Versicherbare Risiken
  • Haftpflichtversicherung: Kommt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden des von Ihnen geschädigten Verkehrsteilnehmers auf
  • Teilkasko-/Vollkaskoversicherung: Damit sichern Sie Ihre Schäden an Ihren Fahrzeugen ab
  • Mitversicherung von Sonderausstattung
  • Kollision mit Tieren aller Art
  • Mitversicherung von Brems-, Betriebs- und Bruchschäden für Nutzfahrzeuge
  • Verzicht auf den Einwand des mitwirkenden Verschuldens bei grober Fahrlässigkeit – außer grob fahrlässige Ermöglichung eines Diebstahls, Trunkenheitsfahrten und unter Einfluss anderer berauschender Mittel
  • Mitversicherung von Eigenschäden (Ausnahme: eigene Betriebsgrundstücke oder deren Zufahrt)
  • Auslandsschadenschutz (Pkw)
  • Kfz-Schutzbrief: Übernimmt die Kosten für Pannenhilfe im In- und Ausland (Europa)
  • Leasing-Differenz-Deckung

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