Rürup-Rente

Steuern sparen und mehr Rente beziehenRürup-Rente (Basisrente)

Die Rürup-Rente wurde zum 01.01.2005 eingeführt. Sie ähnelt stark der gesetzlichen Rentenversicherung und gewährleistet eine monatliche Rentenzahlung frühestens nach dem 62. Lebensjahr. Diese Rente ist nicht beleihbar, vererbbar, veräußerbar, übertragbar oder kapitalisierbar.

Wer auf Flexibilität verzichten kann, wird hier belohnt. Im Jahr 2018 sind 86 Prozent der Beiträge steuerlich absetzbar. Bis 2025 steigt dieser Prozentsatz jährlich um zwei Prozent an. Die Rürup-Rente ist vor allem für Selbstständige sinnvoll, da diese ansonsten für ihre Alters­vorsorgebeiträge meist keine Steuererleichterung erhalten.

MRH Trowe Ansprechpartner über Telefon oder Email
Ihr Expertenteam für Rürup-Rente +49 6631 91 145-162 Rückruf anfordern
Die Grundlagen

Eigenverantwortlich vorsorgen ist Pflicht

Die Rürup-Rente (Basisrente) ist eine private Rentenversicherung, mit der Sie eigenverantwortlich für Ihr Alter vorsorgen können. Hier sind lebenslange Rentenleistungen mit guter Rendite garantiert.

Hohe Rendite durch Steuervorteile

Aufgrund der hohen steuerlichen Förderung ist die Rürup-Rente insbesondere für Selbstständige und Freiberufler attraktiv. Bei der gesetzlichen Rente fließen die Beiträge der Versicherten gleich im nächsten Monat wieder an die Rentner. Dagegen wird Ihre Rürup-Rente angesammelt und später direkt an Sie ausgezahlt – zuzüglich einer sicheren Verzinsung.
Dank ihrer Steuervorteile liegt die Rendite der Rürup-Rente deutlich über dem Zins für andere Anlageformen.

Zusatzbaustein Berufs­unfähig­keitsversicherung

Als Ergänzung zur Rürup-Rente können Zusatzbausteine für die Absicherung einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit abgeschlossen werden. Möglich ist auch die Vereinbarung von variablen Beitragszahlungen oder beitragsfreien Zeiträumen.

Produkte der Rürup-Rente sind „Hartz-IV-sicher“. Sie werden also nicht als Vermögen bei der Bedürftigkeitsprüfung zum Bezug von Arbeitslosengeld II angerechnet.

Förderkonzept

Vater Staat fördert durch Steuervergünstigungen

Die Rürup-Rente wird steuerlich wie folgt gefördert: Zusammen mit Ihren Rentenversicherungsbeiträgen dürfen Sie die Beiträge zu Ihrem Rürup-Vertrag schrittweise als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abziehen. Dies geschieht im Rahmen der Alters­vorsorgeaufwendungen – bis zu 23.712 Euro im Jahr bei Ledigen. Bei Ehegatten verdoppelt sich dieser Betrag auf maximal 47.424 Euro.

Für die Jahre 2005 bis 2025 gilt eine Übergangsregelung: 2018 können Sie zunächst 86 Prozent Ihrer Alters­vorsorgebeiträge zu Rürup-Rente und gesetzlicher Rentenversicherung steuerlich geltend machen. In den nachfolgenden Jahren steigt der Anteil jährlich um zwei Prozent. Ihre Beiträge werden also im Jahr 2025 zu 100 Prozent berücksichtigt.

Zu beachten ist allerdings: Der als Sonderausgaben abziehbare Beitrag wird um den bereits steuerfreien Arbeitgeberanteil zu Ihrer gesetzlichen RV gekürzt.

Eigenvorsorge wichtig

Die gesetzliche Rente in der Krise

Die gesetzliche Rente steckt in der Krise. Immer weniger Versicherte zahlen für immer mehr Rentner. Ein Ende dieser fatalen Entwicklung ist nicht absehbar.

Eigenverantwortung ist daher heute wichtiger denn je. Wenn Sie im Ruhestand finanziell sorgenfrei leben wollen, müssen Sie rechtzeitig privat vorsorgen.

Eigenverantwortlich vorsorgen mit der Rürup-Rente

Die Rürup-Rente ist eine Form der privaten Alters­vorsorge. Zur Privatvorsorge zählen auch Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rungen, Sparguthaben, Wertpapiere oder Wohneigentum. Der Staat fördert private Alters­vorsorge durch besondere Zuschüsse und Steuervergünstigungen.

Bei der gesetzlichen Rente fließen die Versichertenbeiträge gleich im nächsten Monat wieder an die Rentner. Dagegen werden die Beiträge zur privaten Vorsorge, einschließlich der staatlichen Zulagen, angespart. Später werden sie als lebenslange Renten wieder ausgezahlt – zuzüglich Zins und Zinseszins.

Die Beitragsphase

Flexible Einzahlung

Als Rürup-Sparer können Sie flexibel einzahlen – so, wie es Ihre Finanzen erlauben. Bei Engpässen können Sie mit Ihrem Vertragsanbieter sogar ein Aussetzen der Beiträge für eine bestimmte Zeit vereinbaren.

Wachsende steuerliche Förderung

Allerdings sind für eine optimale Alters­vorsorge regelmäßige Beitragszahlungen zu empfehlen. Die Beiträge zu Ihrer Rürup-Rente können Sie steuerlich absetzen: Mit 86 Prozent im Jahr 2018 (zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rente) – danach jährlich um zwei Prozent steigend. Ab 2025 können Sie Ihre Beiträge dann voll geltend machen.

Tipp: Als Ergänzung zur Rürup-Rente offerieren viele Anbieter zusätzliche Bausteine für die Absicherung gegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit. Der finanzielle Schutz bei Berufs­unfähig­keit wird immer wichtiger. Denn auf gesetzliche Leistungen bei krankheitsbedingtem Berufsausstieg ist wenig Verlass.

Die Rentenphase

Frühestens ab 62

Im Regelfall beginnen die Auszahlungen aus Ihrer Rürup-Vorsorge, wenn Sie das gesetzliche Rentenalter (je nach Geburtsjahr zwischen 65 und 67) erreicht haben. Als Versicherter können Sie Leistungen aber schon ab 62 beantragen. Die Rentenzahlungen sind dann natürlich geringer als bei Auszahlung ab dem gesetzlichen Rentenalter.

Die Leistungen aus Rürup-Verträgen werden grundsätzlich als monatliche Rente bezahlt – lebenslang, unabhängig welches Alter Sie erreichen.

Vorsorge auch für die Familie

Ansprüche aus einer Rürup-Rente sind nicht vererbbar. Sie können aber bei Vertragsabschluss eine Hinterbliebenenrente für Ihren Ehepartner oder Ihre Kinder vereinbaren.

Die Ansprüche aus einer Rürup-Vorsorge dürfen (wie gesetzliche Rentenansprüche) nicht übertragen, beliehen oder veräußert werden. Auch die Auszahlung in einem einmaligen Betrag ist nicht möglich. Ab 2040 erstmals ausgezahlte Rürup-Renten sind in voller Höhe steuerpflichtig. Bis dahin gilt eine Übergangsregel.

Der richtige Vertrag

Viele Anbieter, zahlreiche Produkte

Eine Orientierung im Angebotswald der Rentenprodukte ist nicht leicht. Möchten Sie Ihre persönliche Vorsorgelücke mit einer Rürup-Rente schließen? Hier treffen Sie auf eine Vielzahl von Anbietern mit einer großen Zahl verschiedener Produkte.

Auf Beratung nicht verzichten

Denken Sie bei Ihrer Privatvorsorge an Ihre persönliche Rentenlücke und Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Auch die optimale Nutzung der steuerlichen Förderung muss beachtet werden. Auf eine gründliche Beratung sollten Sie daher Wert legen.

 

Für wen geeignet?

Auf Selbstständige zugeschnitten

Aufgrund der steuerlichen Rahmenbedingungen ist die Rürup-Rente besonders für Selbstständige und Freiberufler geeignet. Während ihres Berufslebens erwerben diese Gruppen oft gar keine Ansprüche auf eine gesetzliche Rente. Somit müssen sie in voller Eigenverantwortung für ihr Alter vorsorgen.

Durch die hohen Steuerfreibeträge können Sie auch größere Beträge in Ihre Rürup-Rente investieren. Gleichzeitig profitieren Sie von der staatlichen Förderung.

Versichert man sich, in Kombination mit der Rürup-Rente, zudem gegen Berufs­unfähig­keit, greift der Schutz auch schon vor Erreichen des Rentenalters.

Auch Arbeitnehmer können profitieren

Als Arbeitnehmer mit gesetzlichem Rentenanspruch müssen Sie heute zusätzlich vorsorgen. Die Rürup-Rente bildet eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Alters­vorsorge. Sie kann nachhaltig helfen, Ihre persönliche Vorsorgelücke zu schließen. Arbeitnehmer profitieren gleichermaßen von der steuerlichen Förderung der Rürup-Rente, wie Freiberufler und Selbstständige.

Diese Versicherungen könnten Sie auch interessieren

MRH Trowe hat 4,63 von 5 Sternen 1184 Bewertungen auf ProvenExpert.com