Architekt

Solides Fundament für Ihren Versicherungsschutzfür Architekten und Ingenieure

Trotz Sicherungsmaßnahmen und klaren Regeln passieren Fehler – auch im Berufsleben. Zudem werden die Haftungsgrundsätze weiter verschärft. Hohe Schadenersatzansprüche können die Folge sein. Eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Berufshaftpflichtversicherung schützt Sie vor Risiken wie z. B. Planungs-, Koordinations-, Beratungs- und/oder Bauleitungsfehlern.

Unseren Service bieten wir Ihnen als Ihr Sachverwalter mit dem für Sie passenden Versicherungsschutz. Damit Sie sich Ihrem Kernthema „Planung/Bauleitung“ zu 100 Prozent widmen können. Lassen Sie somit unbesorgt Ihrer Kreativität freien Lauf.

Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz

Wir optimieren Ihre Berufshaftpflichtversicherung anhand der tatsächlichen Gegebenheiten Ihres Risikos. Mit einer gründlichen Risikoanalyse, passenden Deckungskonzepten und Nutzung aller Rabattmöglichkeiten bieten wir Ihnen einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz.

Außerdem stellen unsere Experten einen Marktvergleich mit allen relevanten Anbietern sicher. So können wir Ihnen das bestmögliche Versicherungskonzept zusammenstellen.

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Zielgruppe
  • Architekten und (Bau-) Ingenieure
  • Beratende Ingenieure
  • Projektsteuerer/Projektmanager/Projektcontroller
  • Garten- und Landschaftsarchitekten
  • Stadtplaner
  • Innenarchitekten
  • Gutachter/Sachverständige
Versicherte Leistungen
  • Prüfung der Haftpflichtfrage
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche des Geschädigten
  • Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen
Versicherte Tätigkeiten (Auszug)

Alle Tätigkeiten, die zum Berufsbild des Architekten/Ingenieurs zählen, wie z. B.:

  • Städtebauliche und landschaftsplanerische Leistungen
  • Tätigkeit als Gutachter und Sachverständiger
  • Tätigkeit als Projektsteuerer, Projektcontroller, Projektmanager
  • Tätigkeit als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach der Baustellenverordnung
  • Tätigkeit als Generalplaner
  • Energieberatung und das Erstellen von Energieausweisen
  • Technisches Facility-Management
  • Technische Due Diligence
  • Tätigkeit der Umweltbaubegleitung
  • Tätigkeit im Rahmen von BIM-Projekten
  • Rechtsdienstleistung gemäß Rechtsdienstleistungsgesetz
  • Beratungstätigkeit gemäß VgV, VOL und VOB
  • Tätigkeit als Mediator
  • Tätigkeit als Preisrichter/Wettbewerbsbeisitzer
  • Mitversicherung eines Laborbetriebs als Nebentätigkeit zur beruflichen Leistung
Versicherungsumfang und mitversicherte Risiken (Auszug)
  • Folgen von Fehlern, z. B. bei Planung, konstruktiver Bearbeitung (statische Berechnung o. a.), Objektüberwachung, Beratung, Begutachtung, Schäden am Bauwerk und Grundstück
  • Eigenschäden an Bauwerken als Bauträger
  • Generalübernehmer im Rahmen der Berufsbildklausel können mitversichert werden, sofern die Beteiligung des Versicherungsnehmers an diesen Unternehmen max. 15 % nicht übersteigt.
  • Eigenschäden an Bauwerken, bei denen der Versicherungsnehmer als Bauherr das Bauwerk teilweise erstellt oder erstellen lässt, können mitversichert werden, sofern der Eigentumsanteil an dem Bauwerk max. 15 % nicht übersteigt.
  • Modifizierung der Berufsbildklausel möglich. Dadurch kein automatischer Verlust des Versicherungsschutzes bei Überschreitung, zum Beispiel durch Baustofflieferung.
  • Zeitlich unbegrenzte Nachhaftung
  • Spätschäden infolge vorvertraglich begangener Verstöße (Versicherer-Wechselklausel)
  • Begrenzung des Selbstbehaltes innerhalb eines Bauvorhabens möglich
  • Vereinbarung von Schiedsgerichtsverfahren
  • Beschäftigung freier Mitarbeiter (Mitversicherung der persönlichen gesetzlichen Haftpflicht der freien Mitarbeiter)
  • Vergabe von Leistungen an selbstständige Büros (Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht aus Vergabe an selbstständig versicherte Büros)
  • Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften (ARGE, Partnerschaftsgesellschaften und Planungsringen) sowie die mit der Teilnahme verbundenen Risiken – wie z. B. gesamtschuldnerische Haftung, Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners sowie Ansprüche gegen die ARGE selbst.
  • Kostenübernahme bei Geltendmachung von Honorarforderungen, wenn der Auftraggeber die Forderungen unter Berufung auf einen behaupteten Schadenersatzanspruch mit diesem aufrechnet oder nicht bedient.
  • Optional: Abschluss eines Vertrags- und Honorarrechtsschutzes zur gerichtlichen und außergerichtlichen Geltendmachung ausstehender Planungshonorare
  • Rechtsschutz bei Ordnungswidrigkeiten oder Strafverfahren aus beruflicher Tätigkeit
  • Schäden aufgrund Austausch, Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten wie z. B. über Internet, E-Mail oder Datenträger
  • Schäden durch Nutzung von Bausoftware, insbesondere BIM- (Building Information Modeling) Software
  • Büro-Haftpflichtversicherung (inkl. Mietschäden/Schlüsselschäden)
  • Umwelt-Haftpflichtversicherung und Umweltschadensversicherung
  • Asbestschäden
  • Möglichkeit der Abdeckung privater Haftpflichtrisiken (z. B. Privathaftpflicht, Tierhalterhaftpflicht etc.) von Inhaber/Partner/Geschäftsführer/Vorstände
Baukombi-Police
  • Alle am Bau Beteiligten sind mitversichert (Bauherr, Planer, ausführende Unternehmen)
  • Mitversicherung gegenseitiger Ansprüche
  • Keine Abgrenzungsprobleme im Schadensfall
  • Ein Ansprechpartner im Schadensfall
  • Zügige Bearbeitung von Schäden
  • Schadenabwicklung über unsere interne und langjährig erfahrene Schadenabteilung für alle mitzuversichernden am Bau Beteiligten
  • Ein Ansprechpartner zur Vertragsgestaltung in versicherungstechnischer Sicht
  • Verzicht auf Regress durch den Versicherer im Schadensfall gegen Versicherungsnehmer bzw. Mitversicherte
  • Verzicht auf Kündigungsmöglichkeit des Versicherers im Schadensfall
  • Versicherungsnachweise für alle am Bauprojekt Beteiligten aus einer Hand
  • Von Beginn bis Ende/Abnahme der Baumaßnahme durchgängiger umfänglicher Versicherungsschutz

Interesse? – Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

Objektdeckung
  • Einheitlicher Versicherungsschutz für alle mitzuversichernden Fach-/Subplaner
  • Keine weitere Meldung der anteiligen Honorarumsatzsummen im Zusammenhang mit der Objektdeckung zu laufenden Jahresverträgen
  • Keine „Schuldigensuche“ notwendig, keine Auseinandersetzungen zu Schuldanteilen, alle sind versichert, es ist unerheblich wer den Schaden verursacht hat
  • Keine Versicherungslücke wegen fehlendem eigenständigen Versicherungsschutz von Partnern oder Subplanern, beispielsweise aufgrund…
  • … versäumter Prämienzahlung oder unterschiedlichen Versicherungsbedingungen
  • … Verbrauch der Versicherungssumme für andere Schäden
  • … Subplaner nicht mehr tätig und es besteht keine (ausreichende) Nachhaftung
  • 1 Versicherer und 1 Ansprechpartner, dadurch Vermeidung von Schnittstellenproblematik
  • Zügigere Schadenbearbeitung durch einen einzigen involvierten Versicherer
  • Der Schadensfall wird nur einem Versicherer gemeldet unter Anwendung des vereinbarten Selbstbehalts
  • Schadenabwicklung wird über unsere interne und langjährig erfahrene Schadenabteilung für alle mitzuversichernden Fachplaner wahrgenommen
  • Versicherungsnachweise für alle am Bauprojekt Beteiligten aus einer Hand
  • Entlastung der jeweils bestehenden durchlaufenden Berufs-Haftpflichtversicherungen, da keinerlei Schadenanmeldung hierüber notwendig.
  • Größere Bauvorhaben mit längeren Bauzeiten sowie erforderlichen Veränderungen/Maßnahmen am Bau. Dadurch hohes Schadenpotenzial.
  • Genereller Kündigungsverzicht des Versicherers auch im Schadensfall bei Abschluss einer Objekt-/Projektversicherung
  • Die Versicherungssumme steht ausschließlich für das Bauvorhaben zur Verfügung und kann nicht durch andere Bauvorhaben dezimiert werden

Interesse? – Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

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