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Reformgesetz zur Insolvenzanfechtung nimmt die letzte Hürde im Bundesrat

Zwischen Reformation und Risiken – wie schützt man die Unternehmer

Frankfurt, 16. März 2017 – Am 09. und 16. März fanden, durch die Kanzlei Graf von Westfalen initiiert, in München und Frankfurt Veranstaltungen mit dem Titel „Reform der Insolvenzanfechtung – Was Sie als Gläubiger wissen müssen“ statt.

Denn nach langen Diskussionen wurde der Gesetzesentwurf zur Reformation des Insolvenzrechts schließlich verabschiedet und im Rahmen der Vorträge vorgestellt und diskutiert.

MRH Trowe Credit & Finance begleitete die Veranstaltungen mit einem Fachbeitrag von Dirk Dahlheimer, Managing Director MRH Trowe Credit & Finance, zum Thema Insolvenzanfechtungs-Versicherung.

 

Warum ist das Thema in aller Munde?

Bei einer vertrauensvollen Kundenbeziehung ist es für den Gläubiger schwierig zu erkennen, wann die Zusammenarbeit mit dem Kunden in Frage gestellt werden sollte, um keinen Forderungsausfall zu riskieren. In der Regel erfolgt kein Lieferstopp wenn eine fällige Forderung nicht pünktlich bezahlt wurde. Und genau hier liegt eine große Gefahr für deutsche Unternehmen. Bis zu 10 Jahre zurückliegende beglichene Forderungen können im Fall einer Insolvenz des Kunden vom Insolvenz-Verwalter zum Nachteil des Gläubigers, durch Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen, zu Liquiditätsverluste führen (§ 133 InsO).

Mit der Reform der Insolvenzanfechtung vom 16.02.2017, die durch den Bundestag verabschiedet wurde, sollen Rechtsunsicherheiten zugunsten der Gläubiger beseitigt werden, zum Beispiel in dem die Anfechtungsfrist von 10 auf 4 Jahre verkürzt wird. Doch die Unsicherheiten bleiben bestehen.

Es handelt sich dabei um punktuelle Nachjustierungen, die weder die Komplexität des Gesamtkontextes reduzieren, noch 100 prozentige Rechtssicherheit bieten.

Grundsätzlich birgt die Insolvenzanfechtung für Unternehmen ein großes Risiko, das es versicherungsseitig abzudecken gilt. Welche Möglichkeiten es dafür gibt stellte Dirk Dahlheimer vor.

„Unser Ziel ist es, unsere Mandanten besser vor Rückforderungen eines Insolvenzverwalters zu schützen“ betonte Dahlheimer in seinem Vortrag. Denn die Ansprüche eines Insolvenzverwalters können existenzbedrohende Folgen für die Gläubiger haben. „Auch ein Primärkreditversicherungsvertrag weist systemimmanente Deckungslücken auf, die es mit einer „Zusatzabsicherungen Insolvenzanfechtung zu schließen gilt“ fuhr Dahlheimer weiter fort. Nicht kreditversicherte Firmen können die Insolvenzanfechtungsversicherung auch solitär nutzen.

Die Insolvenzanfechtungsversicherung schützt Unternehmen vor Rückforderungen des Insolvenzverwalters und erstattet zusätzlich die Rechtsanwaltskosten die zur Abwehr der Ansprüche anfallen. Ein besonderes Merkmal ist die rückwirkende Deckung von bis zu 10 Jahren.

„Wir freuen uns sehr, an Board zu sein und über die Risiken und Absicherungsmöglichkeiten zu informieren“ so Dahlheimer.

Im Nachgang der Veranstaltung gab es im Rahmen eines „Get-togethers“ die Möglichkeit sich über Einzelfälle auszutauschen und Praxisbeispiele zu erläutern.

Einen ausführlichen Verbundbeitrag mit dem Titel: „Reform der Insolvenzanfechtung kommt – Risiken für Unternehmen bleiben?“ finden Sie in der Aprilausgabe der BDIU Magazins. Eine Abhandlung finden Sie zudem unter Insolvenzanfechtungsversicherung auf unserer Website zur D&O Versicherung

Autoren
Dr. Wolfram Desch, LL.M., Fachanwalt für Insolvenzrecht, Graf von Westfalen
Dirk Dahlheimer, Managing Director MRH Trowe Credit & Finance
Dr. Burkhard Fassbach, Rechtsanwalt, MRH Trowe Financial Lines

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