Die 33 Empfehlungen der Alterssicherungskommission (ASK) markieren einen Wendepunkt in der deutschen Altersvorsorge. Auch wenn die konkrete gesetzliche Ausgestaltung noch abzuwarten bleibt, ist bereits heute absehbar: Für Arbeitgeber ergeben sich daraus nicht nur neue Beitragsfragen, sondern auch wichtige Impulse für Personalplanung, Fachkräftesicherung und die strategische Ausrichtung der betrieblichen Altersversorgung.
Im Mittelpunkt der Empfehlungen steht die künftige Ausgestaltung der gesetzlichen Rente. Bestehende Systeme der betrieblichen Altersversorgung und der privaten Altersvorsorge werden durch die Vorschläge nicht unmittelbar verändert. Dennoch rücken sie im Zusammenspiel mit der gesetzlichen Rente stärker in den Fokus. Dies insbesondere mit Blick auf das Ziel, die Alterssicherung langfristig tragfähig und auskömmlich zu gestalten.
Welche positiven Auswirkungen ergeben sich für Arbeitgeber durch die Reformvorschläge?
Die Möglichkeiten und Anreize zur vorzeitigen Inanspruchnahme der Rente werden neu geordnet und begrenzt. So wird die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte abgeschafft und das frühestmögliche Renteneintrittsalter zeitnah von 63 auf 64 Jahre angehoben. Auch die Altersteilzeit im Blockmodell wird abgeschafft. Fachkräfte können so länger im Unternehmen gehalten werden.
Die Änderungen sind ein guter Anlass, sich noch einmal intensiv mit der eigenen Personalstrategie und Personalplanung im Hinblick auf die Babyboomer zu befassen, die in den nächsten Jahren in wachsender Zahl in Rente gehen werden. Unsere Berater von Human Capital Consulting bringen praktische Erfahrung und fundiertes Expertenwissen ein.
Welche zusätzlichen Belastungen kommen auf Arbeitgeber zu?
In der 1. Säule wird neben der umlagefinanzierten Rente eine kapitalgedeckte Komponente, die Kapitalrente eingeführt. Dafür zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen einen zusätzlichen Beitrag: jeweils 0,25 % im Jahr 2028, schrittweise ansteigend auf 1,0 % im Jahr 2031. Mehrbelastungen entstehen auch im Bereich der Minijobs. Diese verlieren ihren Sonderstatus und werden voll beitragspflichtig in der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV).
Dagegen stehen Maßnahmen, die den Beitragsanstieg in der Umlage dämpfen: geringere Rentenerhöhungen, Veränderungen beim Renteneintritt, Einbeziehung von Selbständigen in die GRV. Auch die diskutierte Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und die damit verbundenen Mehrbelastungen für Gutverdiener werden nicht umgesetzt. Das muss man im Blick behalten, denn ohne Reformen wären ebenfalls spürbare Mehrbelastungen auf die Arbeitgeber zugekommen.
Unabhängig davon ist die Kapitalrente ist ein echter Gamechanger! Die Kraft der Kapitalmärkte für die Altersversorgung zu nutzen und so mehr Leistung aus dem Beitragseuro herauszuholen – diesen Weg gehen moderne Versorgungssysteme in der betrieblichen Altersversorgung schon heute.
Was bedeuten die Reformvorschläge für die betriebliche Altersvorsorge (bAV)?
Um den angestrebten Gesamtversorgungsgrad von 70 % des letzten Nettolohns zu erreichen, müssen 2. und 3. Säule deutlich gestärkt werden. Auch wenn die ASK diesbezüglich keine konkreten Maßnahmen empfiehlt, sehen wir durchaus Auswirkungen auf die bAV:
- Bei der Planung ihrer individuellen Altersvorsorge stehen Arbeitnehmer vor der Frage: Wie lassen sich Entgeltumwandlung mit Arbeitgeberzuschuss und ETF-Sparen im Altersvorsorgedepot mit ihren jeweils spezifischen staatlichen Fördermechanismen bei begrenztem Budget bestmöglich miteinander kombinieren? 2. und 3. Säule rücken dadurch dichter zusammen; es wächst das Bedürfnis nach ganzheitlicher Information und Beratung. Der vorgesehene Ausbau der digitalen Rentenübersicht könnte hier zu einem strategischen Wendepunkt werden. Unsere Experten von Amakura verfügen über das erforderliche Knowhow und die praktische Erfahrung, wie Unternehmen ihre betrieblichen Versorgungswerke an die digitale Rentenübersicht anbinden.
- Vorzeitige Risiken wie Invalidität oder Tod lassen sich in der geförderten privaten Altersvorsorge künftig nicht mehr absichern. Auch in der Kapitalrente stehen sie auf dem Prüfstand. Damit kommt der betrieblichen Altersversorgung eine Schlüsselrolle zu: Hier können vorzeitige Risiken weiterhin uneingeschränkt und kostengünstig zusätzlich zur gesetzlichen Rente abgesichert werden. Die Experten des MRH Trowe Benefits Broker wissen, worauf es ankommt.
- Der Verbreitungsgrad der betrieblichen Altersversorgung soll insbesondere bei kleinen und mittelständigen Unternehmen deutlich erhöht werden. Die ASK sieht hier die Sozialpartner in der Verantwortung, im Rahmen eines „Sozialpartnerdialogs“ einvernehmliche Vorschläge zu erarbeiten, die geeignet sind, eine flächendeckende Verbreitung zu erreichen. Wir halten Versorgungssysteme, in die jeder Arbeitnehmer automatisch einbezogen wird mit der Möglichkeit des Opting-out, für das Mittel der Wahl und werden uns in der öffentlichen Diskussion dafür stark machen. Unabhängig davon, wie hier die Reise weitergeht, sind Unternehmen mit modernen, attraktiven Entgeltumwandlungsmodellen mit oder ohne Matchingbeiträge des Arbeitgebers schon heute gut aufgestellt. Unsere Berater des MRH Trowe Benefits Broker zeigen Ihnen gerne auch hier die bestehenden Handlungsmöglichkeiten auf.