Justitia-Waage auf einem Holztisch in einem gemütlichen, modern eingerichteten Wohnzimmer mit Sofas im Hintergrund.

Ihre rechtliche Sicherheit im AlltagDie Privatrechtsschutzversicherung

Unerwartete rechtliche Konflikte können jederzeit auftreten, sei es im Straßenverkehr, am Arbeitsplatz oder im privaten Umfeld. Die Privatrechtsschutzversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen juristischer Auseinandersetzungen und übernimmt die Kosten für anwaltliche Vertretung, Gerichtsverfahren sowie anfallende Gutachter- und Verfahrenskosten.

Ob Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Familien- und Erbrecht oder Strafrecht: Mit der Privatrechtsschutzversicherung sichern Sie sich und Ihre Familie umfassend ab. So wahren Sie Ihre Rechte – ohne das Risiko finanzieller Belastungen.

MRH Trowe unterstützt Sie mit individueller Beratung und sorgt dafür, dass Ihr Rechtsschutz zuverlässig zu Ihrem Leben passt.

Weiße 3D-Symbole für E-Mail und Zielscheibe stehen vor einer hölzernen Wand.
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Versicherte Risiken und Gefahren

Die Absicherung umfasst eine Vielzahl unvorhergesehener Risiken, darunter:

  •  Arbeitsrechtliche Konflikte wie Kündigungen, Abmahnungen oder Streitigkeiten rund um Arbeitsvertragsbedingungen
  • Auseinandersetzungen im Straßenverkehr, z. B. bei Verkehrsunfällen, Bußgeldern oder Führerscheinangelegenheiten
  • Mietrechtliche Streitigkeiten, etwa bei Kündigungen, Schadensersatzforderungen oder Nebenkostenabrechnungen
  • Familien- und erbrechtliche Angelegenheiten wie Scheidungen, Sorgerechtsfragen oder erbrechtliche Ansprüche
  • Strafrechtliche Ermittlungen oder Verfahren, die gegen versicherte Personen geführt werden
Möglicher Deckungsumfang & Erweiterungen
  • Übernahme der Anwaltskosten für die rechtliche Vertretung in versicherten Streitfällen
  • Erstattung von Gerichts- und Prozesskosten
  • Kostenübernahme für Gutachten und sachverständige Stellungnahmen
  • Unterstützung bei Zeugenentschädigungen im Rahmen rechtlicher Verfahren
  • Übernahme der Kosten für außergerichtliche Mediationsverfahren
  • Absicherung bei Schadenersatzforderungen, die gegen Versicherte erhoben werden
Versicherte Personen
  • Versicherungsnehmende
  • Ehe- oder Lebenspartner sowie minderjährige und teilweise auch volljährige Kinder im selben Haushalt

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