Zwei Personen stehen auf einem Boot mit Blick aufs Wasser bei Sonnenuntergang.

Schutz für Ihr Wasserfahrzeug und Ihre HaftungDie Wassersportkasko & Bootshaftpflicht-Versicherung

Mit der Wassersportkaskoversicherung von MRH Trowe sichern Sie Ihr Wasserfahrzeug umfassend ab – sowohl gegen eigene Schäden als auch gegen Haftpflichtansprüche Dritter.

Versichert sind unter anderem:

  • Kollisionsschäden, z. B. durch Zusammenstöße mit anderen Wasserfahrzeugen oder festen Hindernissen
  • Diebstahl des Wasserfahrzeugs
  • Brandschäden, Blitzschlag, Sturm, Hagel und Überschwemmung
  • Schäden durch sonstige Naturereignisse
  • Haftpflichtansprüche, z. B. bei Personenschäden oder Sachschäden durch Unfälle

Die Deckung gilt für Segel- und Motorboote sowie andere private Wasserfahrzeuge – auf Binnengewässern ebenso wie in Küstenregionen. So genießen Sie den Wassersport mit dem sicheren Gefühl, im Ernstfall finanziell abgesichert zu sein.

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Versicherte Sachen

Was ist über die Wassersportkaskoversicherung versichert?

Die Wassersportkaskoversicherung von MRH Trowe umfasst nicht nur das Wasserfahrzeug selbst, sondern auch zahlreiche fest verbaute und mitgeführte Bestandteile. Versichert sind – je nach Vereinbarung – unter anderem:

  • Das Wasserfahrzeug einschließlich fest eingebauter Teile
  • Motor und maschinelle Einrichtungen
  • Inventar und Zubehör, z. B. nautische Ausrüstung oder Sicherheitsmaterial
  • Slipwagen oder Beiboote, sofern zum Fahrzeug gehörend
  • Persönliche Effekten der berechtigten Nutzern
  • Bootsanhänger (Trailer) – sofern vertraglich mitversichert
  • Wassersport-Haftpflichtversicherung – falls vereinbart
Versicherte Gefahren

Welche Gefahren deckt die Wassersportkaskoversicherung ab?

  • Vollkasko (sofern vereinbart)
    • Abhandenkommen, Zerstörung oder Beschädigung des Fahrzeugs und fest eingebauter Teile
    • Schäden am Motor, der maschinellen Einrichtung, am Zubehör, an persönlichen Effekten und Unterhaltungselektronik
    • Schäden während des Transports
    • Unfall des Fahrzeugs
    • Brand, Blitzschlag, Explosion
    • Höherer Gewalt und Diebstahl
  •  Teilkasko (sofern vereinbart):
    • Verlust und Beschädigung der versicherten Sachen durch Brand, Blitzschlag, Explosion
    • Elementarereignisse (z. B. Sturm, Hagel) und Unfall des transportierenden Fahrzeugs
    • Totalverlust infolge höherer Gewalt oder Diebstahl des gesamten Wasserfahrzeugs
  • Trailer (sofern vereinbart)
    • Brand, Blitzschlag, Explosion
    • Elementarschäden
    • Unfall des Trailers während der Verbindung mit dem Zugfahrzeug
    • Totalverlust durch höhere Gewalt oder Diebstahl des gesamten Trailers
  • Wassersport-Haftpflichtversicherung (sofern vereinbart):
    • Ersetzt berechtigte Schadenersatzansprüche Dritter
    • Wehrt unbegründete Forderungen ab – auch gerichtlich
    • Übernimmt Kosten für Anwalt, Gutachter und Prozessführung
Deckungsumfang / Erweiterung

Was ist im Deckungsumfang der Wassersportkaskoversicherung enthalten?

Sie bietet weit mehr als den Schutz bei klassischen Schadensereignissen. Je nach Vertragsgestaltung umfasst der Versicherungsschutz unter anderem:

  • Deckung von Schadenersatzansprüchen Dritter, z. B. bei Sach- oder Personenschäden durch selbst verursachte Unfälle
  • Kostenübernahme bei Bergung oder Rettung des Wasserfahrzeugs nach einem Schaden
  • Erstattung von Reparaturkosten nach einem versicherten Schadenereignis
  • Kostenübernahme für den Transport des beschädigten Boots zur nächsten Werkstatt
  • Versicherungsschutz bei selbstverschuldeten Unfällen
  • Keine Selbstbeteiligung (sofern vertraglich vereinbart)

Optional: Sportboot-Insassenunfallversicherung

  • Versichert sind alle berechtigten Insassen des Boots
  • Der Versicherungsschutz gilt ab dem Betreten bis zum Verlassen des Fahrzeugs
  • Gedeckt sind Unfälle mit Verletzungs- oder Todesfolge
Versicherte Personen

Wer ist über die Wassersportkaskoversicherung versichert?

Sie schützt nicht nur das Fahrzeug, sondern auch die Personen, die es nutzen oder berechtigt in Besitz haben. Versicherte Personen sind:

  • Die Eigentümerin oder der Eigentümer des versicherten Wasserfahrzeugs
  • Alle berechtigten Nutzerinnen und Nutzer, die das Wasserfahrzeug mit Einwilligung des Eigentümers verwenden

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