Handwerker in gelbem Shirt greift in einen Werkzeugkoffer im Transporter – Symbolbild für Werkverkehrsversicherung und Absicherung von Autoinhalten.

Schutz für Ihre Ladung im EigenverkehrDie Werkverkehrsversicherung / Autoinhaltsversicherung

Im gewerblichen Werkverkehr liegt der Fokus oft auf dem Fuhrpark und den Fahrzeugrisiken – dabei bleibt die Ladung häufig unberücksichtigt. Doch wer haftet, wenn beim Transport Ihrer eigenen Waren, Werkzeuge oder Geräte ein Schaden entsteht?

Die Antwort: In der Regel ist Ihre Ladung nicht über die Kfz-Versicherung mitversichert.

Güter und Betriebsmittel zuverlässig absichern

Die Werkverkehrsversicherung, auch als Autoinhaltsversicherung bekannt, deckt eigene Güter und Betriebsmittel, die mit firmeneigenen Fahrzeugen befördert werden. Dazu zählen unter anderem:

  • Maschinen und Werkzeuge
  • Mess- oder Baugeräte
  • Cateringbedarf oder technisches Equipment
  • Ersatzteile, Handelswaren oder Projektmaterialien

Mit einer individuellen Werkverkehrsversicherung von MRH Trowe sichern Sie Ihre Transportgüter zuverlässig ab und vermeiden finanzielle Risiken durch Schäden oder Verlusten während der Beförderung.

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Sinn & Zweck

Die Werkverkehrsversicherung richtet sich an Handwerksbetriebe, Produktionsunternehmen und Handelsfirmen, die Transporte mit firmeneigenen Fahrzeugen im Rahmen des Werkverkehrs nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) durchführen.

Sie bietet Schutz bei Transporten:

  • für eigene Zwecke und eigene Güter
  • für fremde Güter, z. B. bei Wartungs- oder Reparaturaufträgen
  • mit dem eigenen Fuhrpark, einschließlich Zugmaschinen und Anhängern

Die Werkverkehrsversicherung ist eine kostengünstige Alternative zur klassischen Transportversicherung für ausgewählte Risiken im betrieblichen Alltag.

Versicherte Risiken & Gefahren

Die Versicherung deckt u. a. Schäden durch:

  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Naturgewalten und höhere Gewalt
  • Unfall/Kollision von Fahrzeugen oder Anhängern
  • Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Diebstahl des Fahrzeugs samt Ladung
  • Raub, erpresserische Nötigung, Unterschlagung
  • Politisch motivierte Gewalt, Aufruhr, Plünderung
  • Schäden beim Be- und Entladen (auch durch Mitarbeitende)
  • Bremsschäden

Optional versicherbar:

  • Lagerungen auf Baustellen in definiertem Rahmen
  • Verderb temperaturgeführter Güter
Versicherte Güter
  • Güter und Waren zur Weiterverarbeitung, Auslieferung oder zum Eigengebrauch
  • Werkzeuge, Messgeräte, Muster- und Vorführgeräte
  • Verpackungen und Transportbehältnisse
  • Veredelungsgüter, Kundendienstmaterial
Deckungsumfang

Der Schutz gilt während des gesamten Transportvorgangs – vom Beladen über den Transport bis hin zum Entladen – inklusive:

  • Aufenthalte des beladenen Fahrzeugs, auch zur Nachtzeit (mit Nachtzeitklausel)
  • Zwischenlagerungen außerhalb des Betriebsgeländes, z. B. am Wohnort von Mitarbeitenden (mit Domizilschutzklausel)
Versicherter Personen
  • Das versicherte Unternehmen (Versicherungsnehmerin)
  • Die fahrende, autorisierte Person des Fahrzeugs
  • Weitere mit dem Transportvorgang befasste Mitarbeitende (mitversichert)

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