Absicherung bei behördlicher AnordnungDie Betriebsschließungsversicherung
Nicht jede Betriebsunterbrechung ist die Folge eines Sachschadens. In bestimmten Branchen können behördliche Anordnungen dazu führen, dass ein Unternehmen vorübergehend ganz oder teilweise schließen muss. Die Betriebsschließungsversicherung dient der Absicherung der wirtschaftlichen Folgen einer solchen Verfügung.
Wenn Behörden den Betrieb stilllegen
Sie greift, wenn eine zuständige Behörde auf Grundlage gesetzlicher Regelungen eine Schließung oder wesentliche Einschränkung des Betriebs anordnet, ohne dass ein klassischer Sachschaden vorliegt.

