Geschäftsfrau im Anzug schaut auf ihr Smartphone im Außenbereich – Symbolbild für Manager-Strafrechtsschutz und persönliche Haftungsrisiken.

Schutz bei strafrechtlichen VorwürfenDie Manager-Strafrechtsschutz-Versicherung

Führungskräfte und Unternehmensorgane tragen nicht nur strategische Verantwortung – sie stehen auch unter erhöhter rechtlicher Beobachtung. Schon der bloße Verdacht auf ein strafbares Verhalten kann strafrechtliche Ermittlungen nach sich ziehen und den persönlichen wie beruflichen Ruf gefährden.

Mit einer spezialisierten Manager-Strafrechtsschutzversicherung sichern Sie sich umfassend ab: Sie übernimmt sämtliche Kosten Ihrer Verteidigung in Strafverfahren – von Anwalts- und Gerichtskosten über Honorarvereinbarungen bis hin zu Gutachterkosten und weiteren Auslagen.

Juristische Sicherheit für Unternehmenslenker

Diese Absicherung ist exakt auf die Anforderungen von Unternehmern, Geschäftsführern, Vorständen und weiteren Organen juristischer Personen zugeschnitten, die in ihrem Arbeitsalltag besonderen strafrechtlichen Risiken ausgesetzt sind.

Ihre Vorteile:

  • Schutz bei Ermittlungs- und Strafverfahren
  • Finanzielle Sicherheit durch Übernahme aller relevanten Verteidigungskosten
  • Maßgeschneiderte Deckung für leitende Positionen und Unternehmensorgane
Weiße 3D-Symbole für E-Mail und Zielscheibe stehen vor einer hölzernen Wand.
Ihr Expertenteam für Rechtsschutzversicherungen +49 69 66 05 889-0 Rückruf anfordern
Versicherte Risiken & Gefahren

Die Absicherung umfasst eine Vielzahl unvorhergesehener Risiken, darunter:

  • Strafrechtliche Verfahren bei Vergehen oder Verbrechen
  • Ordnungswidrigkeitenverfahren
  • Disziplinarverfahren
  • Verfahren mit strafrechtlichem Charakter (z. B. im Berufs- oder Beamtenkontext)
Deckungsumfang & Erweiterungen
  • Übernahme der Anwaltskosten – auch bereits im Ermittlungsverfahren
  • Gerichtskosten inklusive Gebühren und Auslagen
  • Kostenübernahme für notwendige Gutachten zur Verteidigung
  • Abdeckung von Strafkautionen zur Ermöglichung der Freilassung
  • Unterstützung bei der Geltendmachung von Opferrechten
  • Reisekostenerstattung im Zusammenhang mit dem Strafverfahren
Versicherte Personen
  • Versicherungsnehmer bzw. versicherte Person (z. B. Geschäftsführerin, Vorstand, leitender Angestellter)

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