Gruppe von Menschen in einem Seminarraum, Symbol für Veranstaltungen, Events und die Absicherung durch eine Veranstalterhaftpflichtversicherung.

Eventversicherung für VeranstalterDie Veranstalterhaftpflichtversicherung

Als Veranstalter tragen Sie die Verantwortung für einen reibungslosen Ablauf Ihres Events. Entstehen während der Veranstaltung Schäden durch eigenes Personal oder beauftragte Dritte, können schnell hohe Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen.

Eventrisiken im Griff behalten

Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung schützt Sie zuverlässig vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Sie sichert Ihre Veranstaltung gegen unvorhergesehene Risiken ab und bewahrt Sie vor existenzbedrohenden Kosten.

MRH Trowe berät Sie individuell und entwickelt einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz, der exakt zu Art und Umfang Ihrer Veranstaltung passt – inklusive optionaler Zusatzbausteine für besonderen Schutz.

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Versicherte Risiken & Gefahren

Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung deckt eine Vielzahl potenzieller Schadensszenarien ab, unter anderem:

  • Schäden beim Auf- und Abbau sowie während der Veranstaltung – darunter Personen- und Sachschäden durch Unachtsamkeit
  • Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden durch Feuer, Wasser oder Explosion
  • Schäden durch die Nutzung von Kraftfahrzeugen im Rahmen der Veranstaltung
  • Umweltschäden, die während der Veranstaltung entstehen
  • Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen
Zusatzbausteine
  • Bereitstellung von Speisen und Getränken
  • Auf- und Abbau eines angemieteten Catering-Zeltes unter fachlicher Anleitung
  • Gesetzlich genehmigtes Zünden von Feuerwerken
Möglicher Deckungsumfang & Erweiterungen

Je nach Ausgestaltung der Police kann die Versicherung folgende Leistungen umfassen:

  • Personenschäden: Übernahme von Heilbehandlungs- und Rehabilitationskosten, Schmerzensgeld
  • Sachschäden: Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten
  • Vermögensschäden infolge von Personen- oder Sachschäden: Verdienstausfall, Nutzungs- oder Gewinnausfall
  • Wahlweise mit oder ohne Selbstbeteiligung
Versicherte Personen
  • Der Veranstaltende
  • Alle für die Veranstaltung eingesetzten Mitarbeitenden

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