Absicherung bei öffentlich-rechtlichen SanierungspflichtenDie Umweltschadenversicherung
Seit 2007 sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet, für Umweltschäden an der Biodiversität, an Gewässern sowie an eigenen, gemieteten oder gepachteten Grundstücken aufzukommen. Solche Schäden können jederzeit auftreten und ziehen schnell hohe Sanierungskosten nach sich.
Die Umweltschadenversicherung schützt Ihr Unternehmen umfassend vor den finanziellen Folgen öffentlich-rechtlicher Ansprüche.
Versichert sind unter anderem:
- Schäden an geschützten Tieren, Pflanzen, Lebensräumen (Biodiversität)
- Bodenverunreinigungen auf eigenen, gemieteten oder gepachteten Flächen
- Beeinträchtigungen des Grundwassers
Auch Ansprüche nach dem Bundesbodenschutzgesetz sind abgedeckt – selbst dann, wenn noch keine unmittelbare Gefahr für die menschliche Gesundheit besteht.
Beispiel aus der Praxis:
In einem Chemiebetrieb treten unbemerkt Schadstoffe aus und verunreinigen das Betriebsgelände. Die daraus resultierende Bodensanierung ist kostenintensiv – wird aber durch die Umweltschadenversicherung abgedeckt.

