Fotografin mit Kamera im Freien, Symbol für kreative Berufe und die Absicherung durch eine Berufshaftpflichtversicherung.

Schutz für Selbständige und FreiberuflerDie Berufshaftpflichtversicherung

Selbständige und freiberuflich Tätige tragen ein hohes Risiko, bei einem beruflich verursachten Schaden gegenüber Dritten haftbar gemacht zu werden. Schon kleine Fehler können zu erheblichen Schadenersatzforderungen führen – mit potenziell existenzbedrohenden Folgen. Die Berufshaftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen solcher Ansprüche und sichert die berufliche Tätigkeit zuverlässig ab.

Für bestimmte Berufsgruppen – wie Ärztinnen und Ärzte, Architektinnen und Architekten oder Ingenieurinnen und Ingenieure – ist eine Berufshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Doch auch für andere freie Berufe ist sie dringend zu empfehlen, um das persönliche und betriebliche Vermögen zu schützen.

Berufshaftpflicht oder Betriebshaftpflicht?

Der Unterschied einfach erklärt:
Während sich die Betriebshaftpflichtversicherung an Unternehmen und deren Mitarbeitende richtet, schützt die Berufshaftpflichtversicherung speziell freiberuflich Tätige, Selbständige und ihre Mitarbeitenden im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit.

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Versicherte Risiken & Gefahren

Die Berufshaftpflichtversicherung deckt – je nach Tätigkeit – Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die durch berufliche Fehler entstehen können. Dazu zählen insbesondere:

  1. Behandlungsfehler
    Schäden durch Fehler oder Fahrlässigkeit bei der Ausübung des Berufs, etwa im medizinischen oder therapeutischen Bereich.
  2. Planungs- und Überwachungsfehler
    Haftung für Schäden infolge mangelhafter oder fehlerhafter Planungs-, Überwachungs- oder Prüfleistungen – etwa bei Architekten, Ingenieuren oder Sachverständigen.
  3. Beratungsfehler
    Ansprüche, die aus unvollständiger, fehlerhafter oder irreführender Beratung entstehen – z. B. bei Rechtsanwälten, Steuerberatern oder Coaches.
Möglicher Deckungsumfang- & Erweiterungen

Der Deckungsumfang lässt sich individuell erweitern und kann folgende Leistungen beinhalten:

  1. Fehler oder Fahrlässigkeit bei der Berufsausübung
    Schutz bei beruflichen Fehlhandlungen mit finanziellen Folgen für Dritte.
  2. Beratungsfehler
    Absicherung gegen Haftungsansprüche bei mangelhafter oder
  3. Verletzung von Vertraulichkeit
    Deckung bei Schäden durch unbefugte Weitergabe oder Veröffentlichung vertraulicher Informationen.
  4. Unerlaubte Handlungen
    Versicherungsschutz bei Ansprüchen, die auf rechtswidrige oder unerlaubte Handlungen während der Berufsausübung zurückzuführen sind.
  5. Haftung für Mitarbeitende
    Mitversicherung von Schäden, die durch beruflich bedingte Handlungen Ihrer Mitarbeitenden verursacht werden.
  6. Personenschäden
    Absicherung der Kosten, die aus einem Personen­schaden resultieren – z. B. Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld oder Reha-Maßnahmen.
  7. Sachschäden
    Übernahme von Kosten für Reparatur oder Wieder­beschaffung beschädigter Sachen Dritter.
  8. Vermögensfolgeschäden
    Absicherung von finanziellen Schäden, die infolge eines Personen- oder Sachschadens entstehen – etwa Verdienstausfall oder Nutzungsausfall.
Versicherte Personen

Versichert sind die Versicherungsnehmerin bzw. der Versicherungsnehmer sowie alle Mitarbeitenden im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit.

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