IT-Haftpflicht (Vermögensschadenhaftpflicht)
Diese Versicherung schützt das Vermögen des Unternehmens vor Ansprüchen Dritter. Diese kommen in der Regel von Kunden und Wettbewerbern. Kunden, die einen Schaden erleiden, z. B. aufgrund der Nichterfüllung oder mangelhaften Erfüllung eines Vertrags können Ansprüche gegen das Unternehmen geltend machen. Die IT-Haftpflichtversicherung deckt die Abwehrkosten gegen unberechtigte Ansprüche (Anwälte, Gerichte usw.) und zahlt Entschädigungen im Falle eines berechtigten Anspruchs.
Cyber-Versicherung
Die Cyberversicherung umfasst Cyber-Erstschäden, Cyber-Haftpflichtversicherung und Schutz bei Cyber-Betriebsunterbrechung. Nicht zu vernachlässigen sind umfassende Assistance-Leistungen:
- Mit IT-Sicherheitsexperten, Krisen-PR-Spezialisten und spezialisierten Datenschutzanwälten erhalten Sie Unterstützung im Schadenfall.
- Sie bieten präventive Unterstützung und fungieren als ausgelagerte Cyber-Krisenabteilungen.
- Die Cyber-Risiken für Tech-Unternehmen sind grundsätzlich hoch und die Anforderungen der Versicherer entsprechend streng.
Wir stehen hier mit unserer langjährigen Expertise und einer eigenen Cyber-Abteilung zur Seite.
D&O-Versicherung
Die Directors-and-Officers-Versicherung (D&O-Versicherung) bietet Haftungsschutz für Unternehmensleiter, um sie vor Ansprüchen zu schützen, die sich aus Entscheidungen und Handlungen ergeben können, die sie im Rahmen ihrer Management-Aufgaben getroffen haben. Das zunehmend komplexe rechtliche Umfeld von heute bedeutet, dass Unternehmen mit einer erhöhten Wahrscheinlichkeit von Haftungen und Rechtsstreitigkeiten konfrontiert sind, die oft durch „negative Nachrichten“ ausgelöst werden.
Unternehmen schließen in der Regel eine D&O-Versicherung ab, um einen solventen Schuldner – den Versicherer – im Falle eines Anspruchs zu haben. Darüber hinaus ist es unwahrscheinlich, dass Unternehmen ohne ein gutes D&O-Versicherungsprogramm in der Lage sind, angesichts der damit verbundenen potenziellen Risiken Top-Führungskräfte anzuwerben. Die D&O-Versicherung erstattet die Verteidigungskosten, die Vorstandsmitgliedern, Managern und Mitarbeitern bei der Abwehr von Ansprüchen durch das eigene Unternehmen (80 % der Fälle) oder Dritten wegen angeblichen Fehlverhaltens entstehen. Die D&O-Versicherung deckt auch Schadensersatzansprüche, Vergleiche und Urteile, die sich aus solchen Ansprüchen ergeben.