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ProjektschutzIndividuelle Vertragsprüfung und maßgeschneiderte Deckungskonzepte

Als erfahrener Anlagenbauer beherrschen Sie die technische Umsetzung Ihrer Projekte. Bei komplexen und insbesondere internationalen Projekten gibt es jedoch eine Vielzahl unterschiedlicher Schnittstellen. Ein effektives Vertrags- und Risikomanagement ist daher von existenzieller Bedeutung für den Erfolg des Projekts.

360° Beratung

Als Rechtsberater und Versicherungsexperten stellen wir gemeinsam sicher, dass Ihre Verträge im Einklang mit Ihren Versicherungspolicen stehen und Sie für Ihr Projekt den bestmöglichen Versicherungsschutz genießen. Bestehen unvermeidbare Deckungslücken, klären wir Sie aus einer Hand darüber auf und liefern im Vorfeld des Projektbeginns Lösungen im Rahmen der Vertragsgestaltung.

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Zielgruppen
  • Industrieanlagenbau
  • Kraftwerksbau und erneuerbare Energien
  • Civil Engineering
  • Maschinen- und Anlagenbau für die KfZ-Zuliefererindustrie
  • Pharma- und Medizinanlagenbau
  • Anlagenbau für die Lebensmittelindustrie
Handlungsempfehlungen im Schadensfall

Tritt im Rahmen Ihres Projekts ein Schadensfall ein, sollten Sie die nachfolgenden Punkte beachten, um die Leistung des Versicherers sicherzustellen.

Schadensminderungspflicht

Als Versicherungsnehmer sind Sie primär zur Schadensminderung verpflichtet, sofern diese zumutbar ist. Die Schadensminderungspflicht beinhaltet insbesondere die Ergreifung von Maßnahmen, welche die Ausbreitung des Schadens verhindern. Hierzu gehören beispielsweise die Befolgung vorhandener Notfallpläne, die Verhinderung von Korrosion, die Trocknung sowie die Aufnahme von Chemikalien.

Dokumentation des Schadens und Schadenshergangs

Eine weitere wichtige Pflicht des Versicherungsnehmers besteht in der Dokumentation des Hergangs, des Schadens sowie der Auswirkungen des Schadensereignisses. Vorzugswürdig ist hier die Bilddokumentation vom großen Ganzen bis ins Detail. Für die Schadensabwicklung ist es jedoch auch hilfreich, Unterlagen, Notizen sowie Pläne, beispielsweise der Inbetriebnahme zu retten.

Ein Vertreter des Versicherungsnehmers sollte an allen Begehungen, Gesprächen, etc. teilnehmen und entsprechende Notizen anfertigen.

Unverzügliche Schadensmeldung

Die Schadensmeldung muss ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich) nach Kenntnis bzw. innerhalb der in der Police bestimmten Fristen erfolgen. Dies ist in Bezug auf die Abstimmung der Behebung des Schadens mit dem Versicherer von Bedeutung.

Ausgestaltung der Schadensmeldung

Der Adressat der Schadensmeldung ist in aller Regel mit dem Projekt und dessen Besonderheiten nicht vertraut. Dieser muss die Möglichkeit haben, den Schaden anhand der Schadensdokumentation und -meldung nachvollziehen und bearbeiten zu können. Daher sollte die Schadensmeldung von Anfang an einfach und verständlich formuliert sein, aber dennoch einen hohen Detailgrad aufweisen und mit ausreichenden Beweismitteln unterfüttert sein. Je vollständiger und professioneller die Schadensmeldung ausgestaltet ist, desto weniger Rückfragen wird der Versicherer haben und desto schneller wird er Deckung gewähren.

Mitwirkungspflicht

Der Versicherer hat ein weitreichendes Nachprüfungsrecht. Es sollten alle Teile witterungsgeschützt aufbewahrt und Reparaturen ausreichend dokumentiert werden.  Es sollte von Anfang an offensiv mit Umständen umgegangen werden, die den Versicherungsschutz beeinflussen könnten. Diese sollten offenbart und erklärt werden. Die Offenbarungspflicht gegenüber dem Versicherer ist aber nicht schrankenlos. Insbesondere vertraulicher anwaltlicher Rat und rechtliche Begutachtungen müssen nicht und sollten nicht offengelegt werden.

Vergleichsgespräche mit mehreren Versicherern

Sind mehrere Versicherer involviert, gelten auch für die Vergleichsgespräche Besonderheiten. Bei Konsortien muss geprüft werden, ob der führende Versicherer auch für die folgenden Versicherer einen Vergleich abschließen kann. Bei Versicherungstürmen (Layerdeckung) bestehen mehr Fallstricke. Dort sollten nach Möglichkeit alle Versicherer in den Vergleich einbezogen werden. Vergleicht sich nur der Grundversicherer, kann es passieren, dass der gesamte Versicherungsschutz der Exzedenten verloren geht.

Pflicht zur Meldung an mehrere Versicherer

Die Schadensmeldung muss grundsätzlich an sämtliche Versicherer erfolgen, deren Policen (potentiell) einschlägig sind. Hierbei ist Folgendes zu beachten:

  • Alle am internationalen Versicherungsprogramm beteiligten Versicherer sollten informiert werden: Masterpolice(n), lokale Police(n).
  • Bei Versicherungskonsortien sollten alle Versicherer über einen (Groß-) Schaden informiert werden. Zwar bestehen regelmäßig Führungsklauseln, die es dem Versicherungsnehmer gestatten, nur den führenden Versicherer zu notifizieren, jedoch müssen Inhalt und Umfang der einschlägigen Führungsklausel im Einzelfall geprüft werden.
  • Besteht über eine Grundversicherung hinaus zusätzliche Deckung durch Exzedentenversicherungen (Layercover), sind die Exzedentenversicherer zu informieren. 
  • Es kann sinnvoll sein, Schäden auch vermeintlich nicht involvierten Versicherern zu melden, um später die Möglichkeit zum sog. „Deckungssummenshopping“ aufrecht zu erhalten. 
Standardverträge im Anlagenbau

Im Anlagenbau gibt es eine Reihe von Musterverträgen, welche sich meist an den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Bauleistungen (VOB/B) orientieren. Die VOB/B ist jedoch in erster Linie ein Regelwerk, das auf klassische Bauprojekte ausgerichtet ist. Zudem ist die VOB/B im Rahmen von internationalen Anlagenbauprojekten völlig unbekannt. Vor diesem Hintergrund haben sich für nationale und internationale Anlagenbau- und Infrastrukturprojekte Vertragsmuster herausgebildet, welche regelmäßig die Grundlage für Vertragsverhandlungen bilden. Einige dieser Vertragsmuster sollen an dieser Stelle vorgestellt werden.

Musterverträge des VDMA

Der VDMA (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau) bietet als Interessenvertreter meist mittelständischer Maschinen- und Anlagenbauer eine Vielzahl von Muster-Geschäftsbedingungen und Vertragsmustern an. Hierzu gehören die VDMA-Montagebedingungen, der Muster-Ingenieurvertrag sowie der Leitfaden für die Abfassung von Verträgen über die Erstellung großer Industrieanlagen. Die Musterverträge enthalten insbesondere Regelungen zum Umfang der Lieferung, zu Lieferzeit und Verzug, zum Gefahrübergang sowie zur Haftung. Darüber hinaus beinhalten sie praktische Erläuterungen zu Themen, welche sich im Rahmen der Errichtung und Veräußerung von Maschinen- und Industrieanlagen stellen.

Die vom VDMA zur Verfügung gestellten Formulare eignen sich jedoch in der Regel nur für inländische Anlagenbauprojekte und berücksichtigen ausländische Gepflogenheiten und Rechtsysteme nicht hinreichend. Für ausländische Projekte im Anlagenbau verweist der VDMA deshalb auf die Musterbedingungen von Orgalime. 

Bei den Musterverträgen des VDMA und im Allgemeinen ist darauf zu achten, dass die Regelungen auch zu den Besonderheiten des jeweiligen Projekts passen. Die Projektbeteiligten sollten deshalb projektbezogen den richtigen Mustervertrag auswählen und entsprechende Anpassungen vornehmen.

Die Musterverträge können als Allgemeine Geschäftsbedingungen der Inhaltskontrolle gemäß §§307 ff. BGB unterliegen.

Orgalime

Im Jahr 2003 gab Orgalime den „ORGALIME Turnkey Contract for Industrial Works“ heraus. Das Vertragsmuster dient der Ergänzung der bereits vorhandenen Orgalime Vertragsmuster für die einzelnen Leistungsbereiche um ein Muster auch für die schlüsselfertige Errichtung von Anlagen. Orgalime (Organisme de Liaison des Industries Métalliques Européennes) ist der europäische Dachverband der mechanischen, elektromechanischen und metallverarbeitenden Industrie. 

Das Orgalime Vertragsmuster enthält Allgemeine Bedingungen sowie ein sogenanntes Main Contract Document und eine Checkliste für die Parteien, anhand derer diese die zwischen ihnen zu verteilenden Pflichten überprüfen können. Von besonderer Bedeutung sind die 27 Klauseln innerhalb der Allgemeinen Bedingungen. Diese regeln unter anderem Fragen der Leistungsänderungen, Sicherheiten, Tests und Inspektionen sowie pauschalierten Schadensersatz.

FIDIC

Die FIDIC Vertragsmuster wurden als internationale Standard-Vertragsbedingungen geschaffen, um die Vertragsgestaltung bei internationalen Projekten zu erleichtern. Ihr Inhalt ist auf die Bedürfnisse komplexer Bauvorhaben mit grenzüberschreitenden Bezügen ausgerichtet. Erstellt wurden die FIDIC Vertragsmuster von dem internationalen Verbund beratender Ingenieure „Fédération Internationale des Ingénieurs – Conseils“ in Genf.

Die meist verbreiteten und am häufigsten vereinbarten FIDIC Vertragsbedingungen sind das Yellow Book (1999), das Red Book (2005) sowie das Silver Book (1999).

Yellow Book (Conditions of Contract for Plant and Design Build)

Das Yellow Book regelt die Vertragsbeziehungen in Anlagenbauprojekten, bei denen der Auftragnehmer neben der Ausführung auch die Planung schuldet. Bei dem Yellow Book handelt es sich um einen Turnkey Contract, der zur schlüsselfertigen Erstellung gegen einen regelmäßig vereinbarten Pauschalpreis (Lump Sum) verpflichtet.

Red Book (Conditions of Contract for Construction)

In den Anwendungsbereich des Red Book fallen neben klassischen Bauprojekten auch Ingenieurbauprojekte, bei denen die Planungsleistung durch den Auftraggeber erbracht wird. Das Red Book ist grundsätzlich als Einheitspreisvertrag (auf Grundlage der Bill of Quantities) ausgestaltet. Der Engineer betreut und überwacht das Projekt.

Silver Book (Conditions of Contract for EPC/Turnkey Projects)

Die Bedingungen des Silver Book sind bezogen auf einen Pauschalpreisvertrag für ein schlüsselfertig herzustellendes Bauvorhaben.  Die vollständige Planung obliegt dem Auftragnehmer.

Internationale Versicherungskonzepte

Im Rahmen von grenzüberschreitenden Projekten werden als Konsequenz der Internationalisierung Joint Ventures oder SPV´s geründet, welche die Projekte im Ausland abwickeln. Hierbei ist ein länderspezifisches Haftungs- Steuer- und Aufsichtsrecht zu berücksichtigen. Schnell begibt man sich in den Bereich einer strafbaren Handlung. Eine besondere Herausforderung stellen geschlossene Versicherungsmärkte (non-admitted Verbotsländer) oder auch solche Märke dar, in denen durch lokale Behörden Tarife reguliert oder überprüft werden, wie beispielsweise China, USA, Brasilien, Russland oder Indien. 

Weiterhin ist das Thema „Compliance“ ein wesentlicher Punkt bei der Installation internationaler Versicherungsprogramme. Unter Compliance versteht man die Gesamtheit der Maßnahmen, welche ein gesetzeskonformes Verhalten des Unternehmens sicherstellen. 

Neben diesen „großen Überschriften“ ist oftmals das Verständnis der einzelnen Deckungen (Umfang und Höhe) in den einzelnen Ländern völlig unterschiedlich. Hinzu kommen missverständliche Begrifflichkeiten, deren unterschiedliche Nutzung im Kontext und schlussendlich auch einfache Übersetzungsfehler. 

Auch im Bereich des EWR gibt es lokale Besonderheiten, die unter Umständen die Kalkulation (deutlich höhere Versicherungskosten) kippen lassen. 

Daher gilt es, ein internationales Projekt von Beginn an mit Bedacht und in Kenntnis der lokalen rechtlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen zu planen.

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